Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Besetzung der Ämter der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten vorläufig gestoppt, soweit Beförderungsämter in Rede standen. „Die Polizeistrukturreform ist davon nicht berührt und die Funktionsfähigkeit der Polizei Baden-Württemberg bleibt gewährleistet“, hat Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart versichert.
Er kündigte zugleich an, die Auswirkungen der einstweiligen Anordnung des Gerichts auf die Bewerberauswahl für die Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten intensiv zu prüfen. „Das Gericht hat nicht das Auswahlverfahren insgesamt beanstandet“, hob Minister Gall hervor. Es sei nur nicht hinreichend nachvollziehbar, dass eine Bestenauswahl getroffen worden sei. Mit Blick auf die künftige Besetzung hochrangiger Dienstposten in der Landesverwaltung werde zudem geprüft, ob das Innenministerium Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen werde.
Innenminister Gall wies darauf hin, dass das Auswahlverfahren für die Polizeipräsidenten und -polizeivizepräsidenten auf einer seit langem ausgeübten Praxis für Spitzenpositionen beruhte. Er unterstrich zugleich, dass er die Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten auf Vorschlag des Landespolizeipräsidiums aus dem Kreis der Besten ausgewählt habe.