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Baden-Württemberg bringt Verschärfung der Gesetzgebung zu Notbremsassistenten in den Bundesrat ein

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Minister Thomas Strobl spricht im Bundesrat


„Wir haben heute im Bundesrat – zusammen mit Brandenburg und Niedersachsen – eine Initiative zu Notbremsassistenten in Lkws eingebracht, die Menschenleben retten kann. Die Pflicht zum Einbau modernster Notbremsassistenzsysteme bringt nur etwas, wenn man sie nicht ausschalten kann!“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl heute (27.April 2018) bei der Sitzung des Bundesrates in Berlin.
 
„In unserer Unfallbilanz mussten wir eine beachtliche Steigerung bei den Lkw-Unfällen verzeichnen: 111 Tote – ein Viertel aller Verkehrstoten in Baden-Württemberg – sind alleine bei LKW-Unfällen ums Leben gekommen. 23 dieser tragischen Unfälle ereigneten sich an Stauenden auf Autobahnen. Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der A 5 am Walldorfer Kreuz im Februar 2018 verloren vier Menschen ihr Leben, weil ein Lkw ungebremst in ein Stauende raste. Das wäre nicht passiert, wenn im Lkw des Unfallverursachers ein modernes Notbremsassistenzsystem verbaut gewesen wäre, das der Fahrer nicht hätte abschalten können. Deshalb ist es nicht nachzuvollziehen, dass Lkws zwar mit solchen Sicherheitssystemen ausgerüstet sein müssen, diese aber manuell wieder ausgeschaltet werden können. Diesen Zustand kann und will ich nicht weiter akzeptieren. Ein so wichtiges Sicherheitssystem muss dauerhaft in Betrieb sein. Wir müssen jetzt handeln!“, so Innenminister Strobl.

***

In Baden-Württemberg gab es im Jahr 2017 insgesamt 458 Verkehrstote. Damit konnte der rückläufige Trend des Vorjahres (405 Getötete) nicht fortgesetzt werden. Besorgniserregend ist die Entwicklung unter anderem bei den Lkw-Unfällen. Insgesamt sind 111 Menschen bei Unfällen mit einem Lkw ums Leben gekommen. Dies entspricht einem Plus von 20,7 Prozent. Damit geht fast ein Viertel der Verkehrstoten in Baden-Württemberg auf Lkw-Unfälle zurück. 23 dieser tragischen Unfälle ereigneten sich an Stauenden auf Autobahnen.
 
Seit November 2015 sind europaweit für schwere Lkw und Omnibusse Notbremsassistenzsysteme vorgeschrieben. Zum 1. November 2018 wird diese Einbaupflicht auf Fahrzeuge über 3,5 t erweitert. Aber mit der Einbaupflicht ist derzeit keine Benutzungspflicht verbunden.

 

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