Gegen einen hochrangigen Mitarbeiter der Polizei Baden-Württemberg stehen Vorwürfe von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Raum. Zur Aufklärung wurde die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingebunden.
„Die Menschen in unserem Land haben zurecht ein hohes Vertrauen in die Polizei. Unsere Beamtinnen und Beamten stehen fest auf dem Boden der Verfassung, sind tagtäglich mit großer Motivation und Professionalität für die Sicherheit in unserem Land im Einsatz und verdienen hierfür unseren Dank und unser Vertrauen. Um dieses Vertrauen zu rechtfertigen und zu bewahren, beleuchten wir mögliches Fehlverhalten innerhalb der Polizei genau und sorgen mit größtmöglicher Transparenz für Aufklärung. Wenn sich dann bewahrheitet, dass es ein vorwerfbares Verhalten gibt, werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen. Dies gilt umso mehr für die Führungsebene der Polizei, mit ihrem besonderen Vorbildcharakter“, sagt die Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz am heutigen Dienstag (23. November 2021).
Vorwürfe werden gewissenhaft geprüft
Aktuell stehen Vorwürfe von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Mitarbeiterin des Landespolizeipräsidiums im Raum: Das Landespolizeipräsidium hat zur vollumfänglichen Aufklärung dieser Vorwürfe die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingebunden. Diese wird nun prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen und ein Anfangsverdacht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen hochrangigen Mitarbeiter der Polizei besteht, der hierbei seine Stellung als Amtsträger missbraucht haben könnte. Zeitgleich wurde gegen den Mitarbeiter der Polizei ein Disziplinarverfahren eingeleitet und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Im eingeleiteten Disziplinarverfahren wird dem Vorwurf nachgegangen, ob der Mitarbeiter gegen seine Dienstpflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verstoßen hat.