Stuttgart 21

Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz

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Der Landesabstimmungsausschuss hat am 9. Dezember 2011 das amtliche endgültige Ergebnis der Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz festgestellt. Vorausgegangen war die Prüfung der Abstimmungsergebnisse in den 44 Stimmkreisen des Landes.

Nach Mitteilung der Landesabstimmungsleiterin Christiane Friedrich ergaben sich im Vergleich zu den Schnellmeldungen am Abstimmungsabend des 27. November 2011 nur geringfügige Veränderungen. Die Zahl der Nein-Stimmen hat sich beispielsweise um 2.480 Stimmen (= 0,1 Prozent) erhöht, so dass insgesamt 58,9 Prozent der Abstimmenden mit Nein gestimmt und damit die Gesetzesvorlage des S 21- Kündigungsgesetzes abgelehnt haben. Der Anstieg erkläre sich sowohl aus Übermittlungsfehlern der Abstimmungsvorstände an die Kreisabstimmungsleiter, wie z.B. Zahlendrehern und Vertauschungen, als auch aus fehlerhaften Erfassungen der Ergebnisse in den Niederschriften vor Ort und versehentlich nicht einbezogenen Stimmbezirken.

Das amtliche endgültige Ergebnis der Volksabstimmung lautet wie folgt:

  • Stimmberechtigte: 7.624.302
  • Abstimmende: 3.682.739 /  48,3 Prozent

davon

  • ungültige Stimmen: 14.367 / 0,4 Prozent
  • gültige Stimmen: 3.668.372 / 99,6 Prozent
  • Ja -Stimmen: 1.507.961 / 41,1 Prozent / 19,8 Prozent *
  • Nein-Stimmen: 2.160.411 / 58,9 Prozent

* Prozentsatz bezogen auf alle Stimmberechtigten

Mehrheit der Ja-Stimmen, mindestens 1.834.187, erreicht? - Nein

Quorum, Ja-Stimmen von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten auf Landesebene, mindestens 2.541.434, erreicht? - Nein

Verfassungsrechtlich erforderliche Stimmenmehrheit für die Gesetzesvorlage erreicht? - Nein

Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der einzelnen Stimmkreise ist der Anlage zu entnehmen.

Die Landesabstimmungsleiterin begrüßte die für eine Volksabstimmung gute Wahlbeteiligung von 48,3 Prozent. Dies zeige, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld der Abstimmung intensiv mit der Abstimmungsfrage befasst hätten und die zuvor vielfach kritisierte, aber gesetzlich zwingende Fragestellung kein Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Abstimmung gewesen sei.

Im Vergleich zur jüngsten Landtagswahl vom 27. März 2011 sei ein weiterer Anstieg der Briefwähler um zwei Prozentpunkte auf 18,5 Prozent Briefabstimmende am 27. November 2011 festzustellen.

Zum Abschluss der Volksabstimmung bedankte sich Christiane Friedrich ausdrücklich bei den ca. 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren engagierten Einsatz am Adventssonntag und bei den Kreisabstimmungsleiterinnen und Kreisabstimmungsleitern für die trotz des engen Zeitrahmens geleistete professionelle und reibungslose Organisation der Abstimmung.

Das endgültige Ergebnis wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2011 bekannt gemacht. Es ist auch mit weiteren Informationen in das Internetangebot des Statistischen Landesamts (www.statistik-bw.de) eingestellt.

Quelle:

Die Landesabstimmungsleiterin

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