Polizei

Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg

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Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.

Der Landtag hat eine Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Damit wird bei der Kennzeichnungspflicht spezieller Polizeieinheiten größtmögliche Transparenz geschaffen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten gewahrt.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 28. Juni 2023 in zweiter Lesung eine Änderung des Landesbeamtengesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Damit geht Baden-Württemberg den Weg der Mehrzahl der Länder und verfeinert die bereits vorhandene anonymisierte Kennzeichnung für spezielle Polizeieinheiten in besonderen Einsatzlagen, wie etwa bei Demonstrationen oder bei Fußballspielen. Nur rund 1.640 der insgesamt rund 29.000 Polizistinnen und Polizisten im Land sind von der Regelung überhaupt betroffen.

Gesetz mit Maß und Mitte

„Mit den Änderungen des Landesbeamtengesetzes ist es uns gelungen, dem Wunsch nach größtmöglicher Transparenz zu entsprechen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu schützen. Wir handeln auch hier im Geleitzug der Länder mit Augenmaß. Die Kennzeichnung ist anonymisiert - im Unterschied zur Kennzeichnung mit dem Familiennamen in anderen Ländern - und gilt nur für rund 1.640 Polizistinnen und Polizisten von speziellen Einheiten, die aufgrund ihrer getragenen Ausrüstung nur schwer zu identifizieren sind und nur einen Bruchteil der Polizeibeschäftigten ausmachen. Konkret bedeutet das: Der Namen ist nicht erkennbar – wie es etwa in anderen Ländern der Fall ist. Jede Polizistin und jeder Polizist erhält drei verschiedene Kennzeichnungen, jeweils eine fünfstellige Ziffernfolge, von denen sie oder er vor jedem Einsatz eine frei auswählen kann. Das ist ein Gesetz mit Maß und Mitte. Damit sorgen wir für eine noch bürgerfreundlichere und bürgernähere Polizei - und wenn es wirklich mal Probleme gibt, hilft die individuelle Kennzeichnung auch der Polizei, weil nicht gleich eine ganze Gruppe in Verdacht gerät“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der gesetzlichen Änderung.

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