Der Ministerrat hat am 28. Januar 2014 die Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz beschlossen. Dies ist zugleich der Schlusspunkt für die umfassende Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts in Baden-Württemberg, nachdem der Landtag das Gesetz selbst bereits am 27. November 2013 geändert hat.
„Mit den im Frühjahr neu zu wählenden Personalräten wird das modernisierte Personalvertretungsrecht mit Leben erfüllt“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 28. Januar 2014, in Stuttgart. Die Änderung der Wahlordnung ist Voraussetzung dafür, dass die neuen Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes bei den wahlberechtigten Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben wirksam umgesetzt werden. „Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen wird eine geschlechtergerechte Besetzung der Personalräte vorgegeben. Damit soll die Lebenswirklichkeit in den Gremien besser abgebildet werden“, betonte Gall.
Ferner werden für Beschäftigte, die sich insbesondere in Elternzeit befinden oder zu anderen Dienststellen abgeordnet sind, die Möglichkeiten, an den Personalratswahlen teilzunehmen, durch frühzeitige Unterrichtung und nicht zuletzt durch geringere Anforderungen an die Briefwahl erleichtert. Die Wahlvorstände sollen verbreitete Medien der modernen Kommunikationstechnik im Wahlverfahren einsetzen können.
Bei den kommenden Personalratswahlen werden die Personalräte erstmals für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt. Die neu ins Amt kommenden Gremien werden dann auch die vollen Rechte, die das modernisierte Landespersonalvertretungsgesetz bietet, voran Freistellungen von der Arbeit, zum Vorteil der öffentlich Beschäftigten einsetzen können.