Wahlen

Änderung der Kommunalwahlordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Paragraphen. Quelle: Fotolia

Mit der neuen Kommunalwahlordnung werden Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen besser vor Hass und Hetze geschützt. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

„Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie werden beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Als Landesregierung nehmen wir das nicht tatenlos hin, wir gehen entschlossen und konsequent gegen Hass und Hetze, gegen gesellschaftliche Verrohung und gegen Ausgrenzung vor. Wir treten aktiv für das gesellschaftliche Miteinander und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ein. Hass und Hetze haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Dabei wollen wir besonders auch diejenigen schützen, die mit großem Einsatz für die Gesellschaft tätig sind: Unsere kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, für unsere Werte. Mit der Änderung der Kommunalwahlordnung erweitern wir den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bewerberinnen und Bewerber und schützen sie damit besser vor Hass, Hetze und Übergriffen an ihrer Wohnung oder auf dem Weg von und zu ihrer Wohnung“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des Inkrafttretens der Änderung.

Auf vollständige Anschrift wird verzichtet

Durch die Änderung der Kommunalwahlordnung wird künftig auf die Angabe der vollständigen Anschrift der Kandidatinnen und Kandidaten in Wahlbekanntmachungen und Stimmzetteln verzichtet. Anstelle der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen nun nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen wird neben dem Wohnort zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen kann. In begründeten Ausnahmefällen kann auch von der Angabe von Ortsteilen abgesehen werden, z.B., wenn in kleineren Gemeinden und Ortschaften eine sinnvolle innerörtliche Abgrenzung nicht möglich ist. Entsprechendes gilt auch für Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart in Wahlkreisen, die nur aus einer Gemeinde bestehen. Bei Wahlkreisen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, wird dagegen nur der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber angegeben.

Innenminister Thomas Strobl hat die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung unterzeichnet. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

24 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in 2019

Für das Jahr 2019 ergab eine Auswertung 24 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg, darunter zwei Gewaltstraftaten. Im Jahr 2020 waren es 173 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat, im Jahr 2021 151 Fälle, darunter zwei Gewaltstraftaten und im Jahr 2022 100 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat.

Neben dem besseren Schutz vor Hass, Hetze und Übergriffen treten am 1. August 2023 weitere Änderungen in Kraft. So werden etwa das Wahl- und Stimmrecht von wohnungslosen Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet haben, die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen und die Vorverlegung des Einreichungsschlusses für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen um zwei Wochen detailliert geregelt.

Weitere Meldungen

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neue Polizistinnen und Polizisten für die Polizei Baden-Württemberg

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2025

Neue Polizeimotorräder 2026
Polizei

Neue Motorräder für die Polizei

Digitalfunk BOS
Wenn jede Sekunde zählt

Polizei rettet Leben

Ernennung Bjedov
Polizei

Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Baden-Württemberg punktet in der Fußballsaison 2025/2026 auch bei der Sicherheit

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung in Baden-Württemberg

v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Jennifer Lautensack, Innenminister Manuel Hagel MdL, Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neue stellvertretende Leiterin beim Polizeipräsidium Mannheim

Rettungsmedaille verliehen an Muhammad Afzal
Sicherheit

Muhammad Afzal mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Marco Hess
Land und Kommunen

Parlamentsrat Marco Hess wird Erster Landesbeamter im Hohenlohekreis

Minister Hagel eröffnet die Aktionswoche "Gib Acht im Verkehr"
Verkehrssicherheit

Start der vierten Aktionswoche der Verkehrssicherheit

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Regierungspräsidium Karlsruhe

Wechsel an der Spitze des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Grafik Bevölkerungsschutztag
Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutztag 2026

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Sicherheit

Zukunft des Landeskommandos Baden-Württemberg gesichert