Wahlen

Änderung der Kommunalwahlordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Paragraphen. Quelle: Fotolia

Mit der neuen Kommunalwahlordnung werden Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen besser vor Hass und Hetze geschützt. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

„Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie werden beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Als Landesregierung nehmen wir das nicht tatenlos hin, wir gehen entschlossen und konsequent gegen Hass und Hetze, gegen gesellschaftliche Verrohung und gegen Ausgrenzung vor. Wir treten aktiv für das gesellschaftliche Miteinander und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ein. Hass und Hetze haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Dabei wollen wir besonders auch diejenigen schützen, die mit großem Einsatz für die Gesellschaft tätig sind: Unsere kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, für unsere Werte. Mit der Änderung der Kommunalwahlordnung erweitern wir den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bewerberinnen und Bewerber und schützen sie damit besser vor Hass, Hetze und Übergriffen an ihrer Wohnung oder auf dem Weg von und zu ihrer Wohnung“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des Inkrafttretens der Änderung.

Auf vollständige Anschrift wird verzichtet

Durch die Änderung der Kommunalwahlordnung wird künftig auf die Angabe der vollständigen Anschrift der Kandidatinnen und Kandidaten in Wahlbekanntmachungen und Stimmzetteln verzichtet. Anstelle der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen nun nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen wird neben dem Wohnort zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen kann. In begründeten Ausnahmefällen kann auch von der Angabe von Ortsteilen abgesehen werden, z.B., wenn in kleineren Gemeinden und Ortschaften eine sinnvolle innerörtliche Abgrenzung nicht möglich ist. Entsprechendes gilt auch für Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart in Wahlkreisen, die nur aus einer Gemeinde bestehen. Bei Wahlkreisen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, wird dagegen nur der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber angegeben.

Innenminister Thomas Strobl hat die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung unterzeichnet. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

24 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in 2019

Für das Jahr 2019 ergab eine Auswertung 24 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg, darunter zwei Gewaltstraftaten. Im Jahr 2020 waren es 173 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat, im Jahr 2021 151 Fälle, darunter zwei Gewaltstraftaten und im Jahr 2022 100 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat.

Neben dem besseren Schutz vor Hass, Hetze und Übergriffen treten am 1. August 2023 weitere Änderungen in Kraft. So werden etwa das Wahl- und Stimmrecht von wohnungslosen Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet haben, die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen und die Vorverlegung des Einreichungsschlusses für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen um zwei Wochen detailliert geregelt.

Weitere Meldungen

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Regierungspräsidium Karlsruhe

Wechsel an der Spitze des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Grafik Bevölkerungsschutztag
Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutztag 2026

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Sicherheit

Zukunft des Landeskommandos Baden-Württemberg gesichert

"#einervonuns" auf schwarzem Hintergrund
Zumeldung

Tödlicher Unfall auf dem Hockenheimring

Hagel / Giss
Bundeswehr

Innenminister Hagel trifft Kommandeur des Landeskommandos Kapitän zur See Giss

Bundesrat Berlin
Bundesrat

Minister Hagel einstimmig zum Vorsitzenden des Bundesrats-EU-Ausschusses gewählt

Reutlingen Umspannwerk
Zumeldung zum Brand in einem Reutlinger Umspannwerk

Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft ermitteln wegen Brandlegung

Bevölkerungsschutztag 2026
Bevölkerungsschutz

Baden-Württemberg richtet den bundesweiten Bevölkerungsschutztag 2026 aus

SEK Baden-Württemberg
Jubiläum

50 Jahre Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg

Vereidigung von Innenminister Manuel Hagel am 13. Mai 2026 im Landtag von Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa

Neue Hausspitze

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Minister Thomas Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Foto 1
Polizei

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag: Rund 12.000 Personen kontrolliert

Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".
Innere Sicherheit

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag am 6. Mai

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Jahresstatistik der Feuerwehren 2025