Sicherheit

4. Landesweiter Tag des Opferschutzes

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„Wenn Helfer zu Opfern werden – Gewalt gegen Polizeibeamte“

"Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind unverzichtbare Garanten für die Sicherheit der Menschen in unserer Gesellschaft. Sie treten jeden Tag dafür ein, dass wir alle in unserem demokratischen und rechtsstaatlichen Land sicher leben können. Oft genug setzen sie dabei ihre Gesundheit oder gar ihr Leben ein. Viele Menschen honorieren dieses außergewöhnliche Engagement. Leider gibt es aber auch diejenigen, die Polizisten bei ihrer täglichen Arbeit behindern, bedrohen, angreifen oder gar verletzen. Dagegen stellen wir uns ganz entschieden“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl beim 4. Landesweiten Tag des Opferschutzes an diesem Mittwoch, 21. November 2018, in Stuttgart. Der Fokus beim 4. Landesweiten Tag des Opferschutzes am 21. November 2018 liegt auf dem Thema: „Wenn Helfer zu Opfern werden – Gewalt gegen Polizeibeamte.“

Bereits zum zweiten Mal wurde der Landesweite Tag des Opferschutzes durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration veranstaltet: Es ist eine Veranstaltung, die regelmäßig wichtige Impulse für den Opferschutz gibt. Dafür steht die enge Kooperation und Vernetzung aller Akteure im Opferschutz. Unter den mehr als 170 Teilnehmern sind neben hochrangigen Vertretern des Innen-, Justiz- und Sozialministerium auch eine Vielzahl von Experten aus der Beratung, von Opferhilfeorganisationen und Fachberatungsstellen. Neben informativen Vorträgen werden emotionale Einblicke in die Erfahrungen von vier Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten gewährt, die im Dienst Opfer von Gewalt wurden. Umrahmt wird die Veranstaltung durch die Ausstellung „Opfer.“ des Opferhilfevereins WEISSER RING e.V. und vielfältigen Informationsständen verschiedener Opferschutzorganisationen und Akteuren.

„Es ist mir unverändert ein besonderes persönliches Anliegen, diese Thematik nachhaltig im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern. Leider ist die Entwicklung der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nach wie vor bedenklich. Nach einem geringen Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2017, um 1,5 Prozent auf 4.330 Fälle, ist für das Jahr 2018 tendenziell ein erneuter Anstieg erkennbar. Daher müssen wir unseren Polizistinnen und Polizisten mehr denn je den Rücken stärken, denn in jeder Uniform steckt auch ein Mensch“, so Innenminister Thomas Strobl.

„Der Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten hat bei mir eine besondere Priorität. Aus diesem Grund haben wir bereits Ende 2016 die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bodycam im Polizeigesetz geschaffen und nach einem aufwendigen Vergabeverfahren nun die Voraussetzungen dafür, dass zunächst das Polizeipräsidium Stuttgart mit Bodycamsystemen ausgerüstet und danach auch die Einführung bei den restlichen Polizeipräsidien erfolgen wird. So wird am Ende jeder Streifendienst eines Polizeireviers mit Bodycamsystemen ausgerüstet sein“, so der Innenminister weiter.

Bereits seit Jahren stehen den operativ tätigen Beamtinnen und -beamten in Baden-Württemberg persönlich zugeteilte ballistische Schutzwesten zur Verfügung. Des Weiteren wurde in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft umfangreich in Schutzausstattungen zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gegen Schläge, Tritte, den Bewurf mit Gegenständen oder aber zum Schutz gegen Langwaffen investiert, um so bei gewalttätigen Einsätzen einen individuellen Schutz zu gewährleisten.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten halten oft genug für uns alle und für unsere Sicherheit den Kopf hin – im wahrsten Sinne des Wortes. Deshalb ist es mir ein wichtiger Punkt: Wir sind in Sachen Schmerzensgeld dabei, die bundesweit polizeifreundlichste Lösung auf den Weg zu bringen. Es ist schlimm genug, wenn eine Polizistin oder ein Polizist im Dienst verletzt wird; deshalb war es mir ganz persönlich ein wichtiges Anliegen, ein unkompliziertes Verfahren zur Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen zu schaffen. Wir bringen einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein, der künftig dafür sorgen wird, dass im Dienst durch eine Gewalttat geschädigte Beamtinnen und Beamte das Schmerzensgeld von ihrem Dienstherrn erhalten könnten“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

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