Landeswahlleiterin Christiane Friedrich teilte mit, dass bei ihr bis zum Ablauf der
Einreichungsfrist am Montag, dem 17. Juli 2017, 18:00 Uhr, folgende Parteien eine Landesliste für Baden-Württemberg eingereicht haben.
Parteiname
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4. Freie Demokratische Partei
5. Alternative für Deutschland
6. DIE LINKE
7. Piratenpartei Deutschland
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
10.FREIE WÄHLER
11.Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und
Umwelt
12.Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
13.Allianz Deutscher Demokraten
14.Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
15.Bündnis Grundeinkommen
Die Grundeinkommenspartei
16.DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
17.Deutsche Kommunistische Partei
18.Deutsche Mitte
19.DIE EINHEIT
20.DIE RECHTE
21.Die Violetten - für spirituelle Politik
22.Menschliche Welt – für das Wohl und
Glücklich-Sein aller
23.Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,
Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
24.V-Partei3 - Partei für Veränderung, Vegetarier
und Veganer
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli 2017 die unter den Nummern 7 bis 9 und 11 bis 24 aufgeführten sogenannten neuen Parteien als Parteien für die Bundestagswahl anerkannt sowie für die Parteien unter den Nummern 1 bis 6 und 10 festgestellt, dass sie bereits im Bundestag oder in einem Landtag hinreichend vertreten sind, und damit nicht wie die neuen Parteien Unterstützungsunterschriften benötigen (2.000 für die Landesliste, 200 für jeden Kreiswahlvorschlag).
Der für die Bundestagswahl 2017 gebildete Landeswahlausschuss entscheidet am Freitag, dem 28. Juli 2017, in Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, 14:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten. Bei der Bundestagswahl 2013 wurden von 21 eingereichten Landeslisten 20 und 2009 wurden von 19 eingereichten Landeslisten 17 zugelassen.
Die Kreiswahlausschüsse entscheiden ebenfalls am 28.Juli 2017 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der bei den Kreiswahlleitern eingereichten Wahlvorschläge.
* im Bundestag oder in einem Landesparlament mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten.
Die Reihenfolge der Landeslisten lfd. Nr. 1 – 12 richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die weiteren Landeslisten lfd. Nr. 13 bis 24 schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.