Kommunen

Zusatzbezeichnungen für 19 Städte und Gemeinden

Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden

Mit den Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und den Zusammenhalt vor Ort. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg.

„Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. In der Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck kommen – die Bezeichnung ist damit identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist also schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl. Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden.

Übersicht der genehmigten Zusatzbezeichnungen

Genehmigt wurden diese Zusatzbezeichnungen:

  1. Althengstett (Landkreis Calw): Waldenserort (für den Ortsteil Neuhengstett)
  2. Bad Teinach-Zavelstein (Landkreis Calw): Krokusstadt (für den Ortsteil Zavelstein)
  3. Bötzingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald): Weinbaugemeinde
  4. Daisendorf (Bodenseekreis): Erholungsort
  5. Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis): Stauferstadt
  6. Ettenheim (Ortenaukreis): Barockstadt
  7. Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall): Schenkenstadt
  8. Heitersheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald): Malteserstadt
  9. Jagsthausen (Landkreis Heilbronn): Heimat Götz von Berlichingens
  10. Knittlingen (Enzkreis): Fauststadt
  11. Künzelsau (Hohenlohekreis): Hochschulstadt
  12. Neidenstein (Rhein-Neckar-Kreis): Burgdorf
  13. Nordheim (Landkreis Heilbronn): Waldenserort (für den Ortsteil Nordhausen)
  14. Owingen (Bodenseekreis): Erholungsort
  15. Schönau (Rhein-Neckar-Kreis): Klosterstadt
  16. Triberg im Schwarzwald (Schwarzwald-Baar-Kreis): Wasserfallstadt
  17. Tuttlingen (Landkreis Tuttlingen): Luftkurort (für den Ortsteil Möhringen)
  18. Weil am Rhein (Landkreis Lörrach): 3-Länder-Stadt (für den Ortsteil Weil am Rhein)
  19. Wildberg (Landkreis Calw): Schäferlaufstadt (für den Ortsteil Wildberg, Änderung der Bezeichnung Luftkurort in Schäferlaufstadt)

Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Oktober 2022 führen.

Großer Anklang in den Kommunen

„Vor nunmehr fast zwei Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf meinen Vorschlag eine kleine aber feine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen. Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang findet und sich viele unserer Gemeinden dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können. Zumeist wird auf die Geschichte der Stadtgründungen Bezug genommen, zum Beispiel auf die Staufer, den Malteserorden und gleich zweimal auf die Waldenser. Oder auf berühmte Söhne der Gemeinde, wie zum Beispiel auf Götz von Berlichingen. Mehrfach wird aber auch auf die Gemeinde besonders prägende Merkmale abgehoben, wie zum Beispiel auf die Triberger Wasserfälle oder die besondere geographische Lage im Dreiländereck. Drei Gemeinden wird heute eine dem kurortrechtlich zuerkannten Prädikat entsprechende Bezeichnung genehmigt. Und erstmals genehmigen wir die Änderung einer Zusatzbezeichnung: Der Stadt Wildberg war Ende 2019 für den Ortsteil Wildberg die Bezeichnung Luftkurort verliehen worden, nunmehr hat die Stadt für diesen Ortsteil die Genehmigung der Änderung der Bezeichnung in ‚Schäferlaufstadt‘ beantragt“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Bislang mehr als 80 Zusatzbezeichnungen

Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Zuletzt waren im Dezember 2021 an 23 Gemeinden Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen ausgesprochen worden. Mit den heutigen 19 Genehmigungen dürfen nunmehr mehr als 80 Gemeinden bzw. Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen

Örtliche Gemeinschaften stärken

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils sollen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Rückhalt in der Bevölkerung

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

***

Die Bilder der Verleihung der Zusatzbezeichnungen an die 19 Städte und Gemeinden haben wir Ihnen hier in unserer Mediathek hinterlegt.

Weitere Meldungen

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der europaweiten Geschwindigkeitskontrollwoche und des Speedmarathons

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

34 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen

Fahrzeug eines Notarztes
  • Rettungsdienst

Ministerrat bringt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
  • Sicherheit

Positive Bilanz beim siebten länderübergreifenden Sicherheitstag

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Lagegespräch BAO Fokus, Gruppenfoto im Innenministerium
  • Sicherheit

Starke Partner: Gemeinsame Bekämpfung der subkulturellen Gewaltkriminalität im Großraum Stuttgart

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben – Güterverkehr im Blick“

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.
  • Sicherheit

Fahndungs- und Sicherheitstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehrssicherheit

Baden-Württemberg macht bei europaweiter Geschwindigkeitskontrollwoche und Speedmarathon mit

Innenminister Thomas Strobl und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts 2023
  • Innere Sicherheit

Sicherheitsbericht und Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Lagezentrum des Innenministeriums Baden-Württemberg.
  • Krisenmanagement

Rechnungshof berät Landesverwaltung zum Krisenmanagement

Der neue Polizeihubschrauber mit fünf Rotorenblättern
  • Polizei

Jahresbilanz der Polizeihubschrauberstaffel 2023

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Innere Sicherheit

Erneuter Ermittlungserfolg der Polizei Baden-Württemberg

Drogen und Fixerutensilien.
  • Bilanz

Zahl der Drogentoten im Jahr 2023 auf 141 zurückgegangen

Flaggen vor dem Gebäude des Innenministeriums: NATO, Deutschland und Baden-Württemberg
  • Sicherheit

75 Jahre NATO

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Büro, Digitalisierung, Laptop
  • Digitalisierung

Baden-Württemberg fördert E-Government-Koordinatorinnen und –Koordinatoren weiter

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
  • Verkehrssicherheit

Bundesweite Kontrollaktion gegen die Autoposerszene

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

  • Verkehrssicherheit

Verkehrsunfallbilanz 2023

Minister Strobl spricht im Bundesrat
  • Bundesrat

Geplante Legalisierung von Cannabis

Podiumsdiskussion Brüssel
  • Katastrophenschutz

Startschuss für die EU-Großübung „Magnitude“

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Öffentlicher Dienst

Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

// //