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Zur Konferenz der Innen- und Justizminister der Union

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Die Innen- und Justizminister der Union haben sich auf ihrer Konferenz am heutigen Donnerstag (4. Oktober) in München für die künftige Nutzung von computergenerierten Bildern zur Bekämpfung von Kinderpornographie ausgesprochen. Damit bekräftigten sie Forderungen aus Baden-Württemberg von Innenminister Thomas Strobl bei der vergangenen Innenministerkonferenz und Justizminister Guido Wolf bei der jüngsten Justizministerkonferenz.

Dazu sagten Innenminister Thomas Strobl und Justizminister Guido Wolf: „Die heutige Aufforderung ist ein wichtiges Signal: Für uns hat die Bekämpfung von Kinderpornographie höchste Priorität. Das sind abscheuliche Verbrechen. Die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber hat, solche schreckliche Taten zu verhindern, muss er auch nutzen. Wir erwarten, dass der Bund rasch tätig wird.“

Innenminister Strobl sagte weiter: „Viele Straftaten verlagern sich zunehmend ins Internet, insbesondere auch ins Darknet. Im Schutz der Anonymität fühlen sich Täter sicher und versuchen so ganz gezielt der Strafverfolgung zu entgehen. Der tragische und schwere Missbrauchsfall des Jungen aus Staufen im Breisgau zeigt: Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden, unserer Polizei einen Instrumentenkasten an die Hand geben, mit denen sie Straftätern gerade auch im Netz das Handwerk legen können. Gerade beim Kampf gegen Kinderpornographie gibt es dringenden Handlungsbedarf – und dafür brauchen wir den Bund. Die CDU-Innenminister haben das erst jüngst, auf ihrer letzten Sitzung Anfang September klar adressiert. Nur so können wir schwerste und reale Fälle von Kindesmissbrauch im Darknet aufdecken und verhindern. Alleine 2017 blieben über 8.000 Fälle von Kinderpornographie nachweislich unaufgeklärt.“

Justizminister Wolf fügte an: „Die Justizminister der Länder haben auch auf Antrag Baden-Württembergs bei ihrer Konferenz im Juni in Thüringen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung aufgefordert, in welcher Form die Nutzung computergenerierter Bilder zur Bekämpfung von Kinderpornographie gesetzlich ermöglicht werden kann. Das war ein klarer Auftrag. Seitdem werden von diesem nur Bedenken vorgetragen. Das ist ärgerlich. Aus meiner Sicht geht es auch darum, schnell tätig zu werden. Wir müssen unseren Strafverfolgungsmaßnahmen schnell weitere Möglichkeit eröffnen, um abstoßende Taten im Darknet zu verhindern.“

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