Wahlrecht

Zumeldung: Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung stellt Staatssekretär Wilfried Klenk MdL richtig:

„Selbstverständlich haben bereits heute über 99 % der Menschen mit Behinderung das Wahlrecht. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind nur diejenigen, für die das Betreuungsgericht nach Begutachtung des Einzelfalls festgestellt hat, dass sie keine ihrer Angelegenheiten selbst wahrnehmen können. 

Für die Landesregierung ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Anliegen. Wir stehen deshalb zum Aktionsplan der Vorgängerregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention. Ja, dort steht auch, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen, für die durch richterliche Entscheidung ein Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt ist, überprüft und gegebenenfalls geändert werden soll – unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen aus einer Studie, die der Bund in Auftrag gegebenen hat, und der hierzu vom Bund zu treffenden Entscheidungen.

Dazu ist klarzustellen: Die bereits vorliegende Studie empfiehlt ausdrücklich nicht einen ersatzlosen Wegfall des Ausschlussgrunds. Dies zeigt, dass die Lösung nicht so einfach ist, wie es sich manche machen wollen.

Derzeit gibt es im Bundestags- und Europawahlrecht die gleichen Wahlrechtsausschlüsse von betreuten Personen wie in unserem Kommunalwahlrecht. Angesichts dessen, dass in diesem Jahr wieder die Europa- und Kommunalwahlen bei uns in Baden-Württemberg gemeinsam durchgeführt werden, wäre es niemandem zu vermitteln, warum der gleiche Personenkreis bei der einen Wahl wählen darf und bei der anderen nicht.

Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz sind wichtige Hinweise zu den Möglichkeiten des Gesetzgebers zu erwarten, diese schwierige Materie auch anders zu regeln. Es ist deshalb nur vernünftig, diese Entscheidung abzuwarten. Wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, wird die Landesregierung selbstverständlich unverzüglich die Konsequenzen prüfen und dem Landtag über die Ergebnisse der Prüfung berichten sowie gegebenenfalls einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlrechts vorlegen. Um dieses Vorgehen hat auch der Landtag auf Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der CDU im vergangenen Jahr die Landesregierung ersucht.“

Weitere Meldungen

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW

CSF 2025
Digitalisierung

CyberSicherheitsForum 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Paragraphen. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz

Öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Schlosshof in Ludwigsburg
Bundeswehr

Feierliches Gelöbnis der Deutsch-Französischen Brigade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Landtag beschließt Neufassung des Polizeigesetzes

Geldmünzen und -scheine. Quelle: Fotolia.
Regierung

Haushaltskommission einigt sich auf Eckpunkte des Nachtragshaushalt

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz Rottenburg