„Der Einbruch in den eigenen vier Wänden ist eine der Straftaten, die die Bürgerinnen und Bürger am schlimmsten belasten. Für die Betroffenen ist so eine Tat regelrecht traumatisierend. Die Verschärfung in diesem Punkt ist absolut richtig“, erklärt der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die aktuellen Beschlüsse der Großen Koalition in Berlin, nach denen der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll, wobei es keinen minder schweren Fall gibt.
Durch diese Verschärfung, so der Innenminister, ergeben sich für die Ermittlungsbehörden zusätzliche Instrumente: „Das ist der entscheidende Fortschritt. Unsere Polizei bekommt mehr Werkzeuge in die Hand, um Einbrüche zu bekämpfen und gegen die Einbrecher vorzugehen.“ So sei es beispielsweise einfacher, Einbrecher in Untersuchungshaft zu nehmen.
„Im Bundestag habe ich selbst mehrere Jahre auf diese Verschärfung hingearbeitet - aber sie war bei der SPD im Bundestag bislang nicht durchsetzbar. Zum Glück hat hier endlich ein Umdenken stattgefunden“, so Strobl.
Schwerpunkt in Baden-Württemberg - Positive Entwicklung in der Kriminalstatistik
„Die Bekämpfung der Einbrüche ist ein entscheidender Schwerpunkt unserer Arbeit“, so Innenminister Strobl. Die Schwerpunktsetzung zeigt Er-folg: In der Vergangenheit gab es mehrere Jahre, in denen die Einbruchszahlen im Südwesten zum Teil massiv gestiegen waren. In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 ging die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle um 9,5 Prozent zurück, von 12.255 auf 11.095. Die Aufklärungsquote hat sich um rund zwei Prozentpunkte auf knapp 20 Prozent erhöht. „Das ist ein doppelter Erfolg: weniger Straftaten und eine höhere Aufklärungsquote. Es gibt eine Trendwende – und wir tun alles dafür, dass dieser positive Trend anhält“, erklärt Innenminister Thomas Strobl.
Der landesweite Rückgang bei den Einbruchzahlen und die Verbesserung der Aufklärungsquote sind vor allem das Ergebnis der intensiven Anstrengungen und des unermüdlichen Einsatzes der Polizei im Land, so der Innenminister. „Zusammen mit Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben wir Schwerpunktkontrollen gegen Einbrecher durchgeführt. Damit erhöhen wir den Fahndungsdruck auf länderübergreifend tätige Einbrecherbanden. Und wir haben erstmals ein automatisches Kennzeichenlesesystem eingesetzt. Für den Einsatz gibt es im baden-württembergischen Polizeirecht seit 2008 eine Rechtsgrundlage – jetzt setzen wir es ein. Wir müssen solche, technologiegestützten Fahndungsmittel für die Polizei nutzen.“