„Ein 14-Jähriger heute ist ein anderer, als ein 14-Jähriger vor einhundert Jahren. Da gab es im vergangenen Jahrhundert viele Veränderungen. Wir brauchen für heute und morgen eine Antwort auf die Frage, ab welchem Alter sich jemand der Folgen seines Tuns und Lassens so bewusst ist, dass er dafür die strafrechtliche Verantwortung übernehmen muss. Wir brauchen eine tragfähige Grundlage, eine wissenschaftliche Studie mit fundierten Erkenntnissen zur altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Kindern. Als Frau Ministerin Gentges und ich im März 2023 einen Vorstoß in diese Richtung unternahmen, hat die FDP laut Medienberichten noch mitgeteilt, es müsse sorgsam zwischen Jugendschutz und dem berechtigten staatlichen Interesse an Strafverfolgung abgewogen werden. Ein Schnellschuss sollte auf keinen Fall unmittelbar auf eine Einzeltat erfolgen. Der damalige Bundesjustizminister Buschmann von der FDP lehnte eine wissenschaftliche Untersuchung im Grunde genommen ab – dabei hatten wir nicht einmal ein Absenken der Altersgrenze hart gefordert, sondern eine lediglich wissenschaftliche Untersuchung der Altersgrenze. Wie die FDP jetzt auf die Idee kommt, ausgerechnet die Landesregierung aufzufordern, den Worten endlich Taten folgen zu lassen, ist mir vor diesem Hintergrund ein Rätsel. Freilich ändert die FDP ja auch in anderen Fragen ihre Meinung ständig.“
Wissenschaftliche Untersuchung der Altersgrenze der Strafmündigkeit
Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur wissenschaftlichen Untersuchung der Altersgrenze der Strafmündigkeit.