Landeswahlleiterin

Wahlaufruf und letzte Tipps der Landeswahlleiterin zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 appellierte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren repräsentiert und regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich am Freitag, 15. September 2017, in Stuttgart.

Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Dazu folgende Hinweise:

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 22. September 2017, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 25 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Damit bei der Briefwahl der hellrote Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 21. September 2017, eingeliefert werden. Ab 22. September sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeswahlleiterin gab zur Bundestagswahl folgende weitere Hinweise:

1. In 263 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wählern wird wie bisher eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach dem Alter (in sechs Geburtsjahresgruppen) und Geschlecht der Wahlberechtigten bzw. der Wähler. In den Auswahlbezirken darf nur mit Stimmzetteln gewählt werden, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt, das bei den Bürgermeisterämtern angefordert werden kann.

2. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.

3. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Dafür ist am oberen rechten Rand des Stimmzettels in allen Wahlkreisen eine ertastbare Kennzeichnung (eingestanztes Loch oder abgeschnittene Ecke) vorgesehen.

 Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch keine Vorbehalte oder Zusätze enthalten. Andernfalls ist die Stimme ungültig.

 Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.

4. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.

5. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 19. Deutschen Bundes-tag im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf, der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleitungen ermittelt. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 25. September 2017. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 6. Oktober 2017 fest. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene voraussichtlich am 12. Oktober 2017 feststellen.

6. Die Zuteilung der Sitze im Deutschen Bundestag wurde durch das 22. Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1082) neu geregelt. Die Sitzver- und -zuteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bei dem angefallene Überhangmandate durch Ausgleichsmandate vollständig ausgeglichen werden. Näheres hierzu finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de.

Weitere Meldungen

Polizei Kontrolle Weihnachtsmarkt
Sicherheit

Friedliche Weihnachtsmarktsaison 2025

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Breitbandförderung

Neuer Rekord: Über 1 Milliarde Euro an Fördergeldern bisher ausbezahlt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Polizei spendet an Stiftung Kinderland Baden-Württemberg

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

21 Parteien reichen Landesliste für Landtagswahl ein

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Öffentlicher Dienst

Neue Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Sicherheit

Zumeldung zur Speicherung von IP-Adressen

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei Baden-Württemberg in Auslandsmissionen

Drohne
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

krankenwagen, rettungsdienst, 112, schriftzug, hilfe, notarzt, sanitäter, sanitätsfahrzeug, details, schärfeverlauf, niemand, ambulanz, einsatz, einsatzfahrzeug, erste hilfe, fahrzeug, notfall, notsituation, rettung, rettungswagen, schnell, sofort, unfall, versorgung
Rettungsdienst

Land investiert in Rettungswachen

Carsten Höfler
Polizei

Carsten Höfler wird neuer Landespolizeidirektor

Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber Tamm
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz in Tamm

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine friedliche Europa League-Begegnung

Digitale Verwaltung
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

#einervonuns
Polizei

Polizeibeamter verstirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Titisee-Neustadt

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle