Landeswahlleiterin

Wahlaufruf und letzte Tipps der Landeswahlleiterin zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 appellierte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren repräsentiert und regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich am Freitag, 15. September 2017, in Stuttgart.

Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Dazu folgende Hinweise:

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 22. September 2017, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 25 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Damit bei der Briefwahl der hellrote Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 21. September 2017, eingeliefert werden. Ab 22. September sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeswahlleiterin gab zur Bundestagswahl folgende weitere Hinweise:

1. In 263 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wählern wird wie bisher eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach dem Alter (in sechs Geburtsjahresgruppen) und Geschlecht der Wahlberechtigten bzw. der Wähler. In den Auswahlbezirken darf nur mit Stimmzetteln gewählt werden, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt, das bei den Bürgermeisterämtern angefordert werden kann.

2. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.

3. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Dafür ist am oberen rechten Rand des Stimmzettels in allen Wahlkreisen eine ertastbare Kennzeichnung (eingestanztes Loch oder abgeschnittene Ecke) vorgesehen.

 Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch keine Vorbehalte oder Zusätze enthalten. Andernfalls ist die Stimme ungültig.

 Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.

4. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.

5. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 19. Deutschen Bundes-tag im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf, der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleitungen ermittelt. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 25. September 2017. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 6. Oktober 2017 fest. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene voraussichtlich am 12. Oktober 2017 feststellen.

6. Die Zuteilung der Sitze im Deutschen Bundestag wurde durch das 22. Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1082) neu geregelt. Die Sitzver- und -zuteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bei dem angefallene Überhangmandate durch Ausgleichsmandate vollständig ausgeglichen werden. Näheres hierzu finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de.

Weitere Meldungen

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald erhält die Zusatzbezeichnung „Mühlendorf“

Leonie Dirks Stami
Landesregierung

Wechsel an der Spitze der Staatskanzlei

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Müllheim im Markgräflerland wird Große Kreisstadt

Zukunftskommission
Land und Kommunen starten Entlastungsoffensive

Startschuss für Zukunftskommission

Isabel Kling
Regierungspräsidium Tübingen

Isabel Kling wird neue Regierungspräsidentin in Tübingen

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Sicherheit

Start der zweiten landesweiten Sicherheitsbefragung

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Landesweite Aktion „Sicherer Schulweg“

Sirene
Bevölkerungsschutz

Bundesweiter Warntag - Erste Bilanz

Eine Person sitz vor dem aufgeklappten Laptop und hat ein Handy in der Hand.
Cybersicherheit

CSBW veröffentlicht Jahresbericht

Baden-Württembergs Innenminister trifft Fußballvereine
Sicherheit

Baden-Württemberg stärkt die Stadionallianzen

Übergabe Tanklöschfahrzeuge Waldbrand
Feuerwehr

Sechs neue Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neue Polizistinnen und Polizisten für die Polizei Baden-Württemberg

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2025

Neue Polizeimotorräder 2026
Polizei

Neue Motorräder für die Polizei