Landeswahlleiterin

Wahlaufruf und letzte Tipps der Landeswahlleiterin zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 appellierte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren repräsentiert und regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich am Freitag, 15. September 2017, in Stuttgart.

Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Dazu folgende Hinweise:

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 22. September 2017, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 25 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Damit bei der Briefwahl der hellrote Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 21. September 2017, eingeliefert werden. Ab 22. September sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeswahlleiterin gab zur Bundestagswahl folgende weitere Hinweise:

1. In 263 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wählern wird wie bisher eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach dem Alter (in sechs Geburtsjahresgruppen) und Geschlecht der Wahlberechtigten bzw. der Wähler. In den Auswahlbezirken darf nur mit Stimmzetteln gewählt werden, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt, das bei den Bürgermeisterämtern angefordert werden kann.

2. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.

3. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Dafür ist am oberen rechten Rand des Stimmzettels in allen Wahlkreisen eine ertastbare Kennzeichnung (eingestanztes Loch oder abgeschnittene Ecke) vorgesehen.

 Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch keine Vorbehalte oder Zusätze enthalten. Andernfalls ist die Stimme ungültig.

 Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.

4. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.

5. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 19. Deutschen Bundes-tag im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf, der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleitungen ermittelt. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 25. September 2017. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 6. Oktober 2017 fest. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene voraussichtlich am 12. Oktober 2017 feststellen.

6. Die Zuteilung der Sitze im Deutschen Bundestag wurde durch das 22. Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1082) neu geregelt. Die Sitzver- und -zuteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bei dem angefallene Überhangmandate durch Ausgleichsmandate vollständig ausgeglichen werden. Näheres hierzu finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de.

Weitere Meldungen

#einervonuns
Polizei

Polizeibeamter verstirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Titisee-Neustadt

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Polizei

Bilanz der Polizei Baden-Württemberg zur Motorradsaison 2025

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatas­trophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten