Bundestagswahl

Wahlaufruf und letzte Tipps der Landeswahlleiterin zur Briefwahl

Wenige Tage vor der Bundestagswahl appellierte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia

„Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch am Freitag, 14. Februar 2025, in Stuttgart. Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Selbstverständlich besteht aber auch noch die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben.

Briefwahlanträge

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. Wer dies noch in den letzten Tagen vor der Wahl tut, sollte den Antrag persönlich stellen und die Wahlunterlagen gleich mitnehmen oder gleich direkt vor Ort wählen. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

Wer zum Wahlwochenende plötzlich erkrankt und dies nachweist, kann Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Briefwahlunterlagen nicht bekommen

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor der Wahl eintreffen, muss man sich spätestens bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr bei seiner Gemeinde melden, damit neue Unterlagen ausgestellt werden. Wer das nicht macht, kann am Wahlsonntag auch nicht im Wahllokal wählen. „Hier greift der Sicherungsmechanismus zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe“, so Nesch. Jeder, der Briefwahl beantragt hat, wird automatisch im Wählerverzeichnis gekennzeichnet und ist damit für die Wahl im Wahllokal gesperrt.

Rücksendung des Wahlbriefs per Post

Wer seinen hellroten Wahlbrief innerhalb der Bundesrepublik mit der Post verschickt, sollte ihn möglichst frühzeitig aufgeben, allerspätestens so, dass ihn die Post am Donnerstag, 20. Februar 2025 mitnehmen kann, bei entfernter liegenden Orten noch früher. „Ich empfehle, noch einen weiteren Tag als Sicherheitspuffer für den Postversand einzuplanen und den Wahlbrief spätestens am Mittwoch vor der letzten Leerung einzuwerfen“, so Landeswahlleiterin Nesch. Danach sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. „Dann kann man sicher sein, dass die Stimmen bei der Auszählung berücksichtigt werden.“ Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Meldungen

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW