Bundestagswahl

Wahlaufruf und letzte Tipps der Landeswahlleiterin zur Briefwahl

Wenige Tage vor der Bundestagswahl appellierte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia

„Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch am Freitag, 14. Februar 2025, in Stuttgart. Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Selbstverständlich besteht aber auch noch die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben.

Briefwahlanträge

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. Wer dies noch in den letzten Tagen vor der Wahl tut, sollte den Antrag persönlich stellen und die Wahlunterlagen gleich mitnehmen oder gleich direkt vor Ort wählen. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

Wer zum Wahlwochenende plötzlich erkrankt und dies nachweist, kann Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Briefwahlunterlagen nicht bekommen

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor der Wahl eintreffen, muss man sich spätestens bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr bei seiner Gemeinde melden, damit neue Unterlagen ausgestellt werden. Wer das nicht macht, kann am Wahlsonntag auch nicht im Wahllokal wählen. „Hier greift der Sicherungsmechanismus zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe“, so Nesch. Jeder, der Briefwahl beantragt hat, wird automatisch im Wählerverzeichnis gekennzeichnet und ist damit für die Wahl im Wahllokal gesperrt.

Rücksendung des Wahlbriefs per Post

Wer seinen hellroten Wahlbrief innerhalb der Bundesrepublik mit der Post verschickt, sollte ihn möglichst frühzeitig aufgeben, allerspätestens so, dass ihn die Post am Donnerstag, 20. Februar 2025 mitnehmen kann, bei entfernter liegenden Orten noch früher. „Ich empfehle, noch einen weiteren Tag als Sicherheitspuffer für den Postversand einzuplanen und den Wahlbrief spätestens am Mittwoch vor der letzten Leerung einzuwerfen“, so Landeswahlleiterin Nesch. Danach sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. „Dann kann man sicher sein, dass die Stimmen bei der Auszählung berücksichtigt werden.“ Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Meldungen

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW

CSF 2025
Digitalisierung

CyberSicherheitsForum 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Paragraphen. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz

Öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Schlosshof in Ludwigsburg
Bundeswehr

Feierliches Gelöbnis der Deutsch-Französischen Brigade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Landtag beschließt Neufassung des Polizeigesetzes

Geldmünzen und -scheine. Quelle: Fotolia.
Regierung

Haushaltskommission einigt sich auf Eckpunkte des Nachtragshaushalt

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz Rottenburg

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Breitbandbericht 2025 zeigt die Fortschritte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur