„Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch am Freitag, 14. Februar 2025, in Stuttgart. Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Selbstverständlich besteht aber auch noch die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben.
Briefwahlanträge
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. Wer dies noch in den letzten Tagen vor der Wahl tut, sollte den Antrag persönlich stellen und die Wahlunterlagen gleich mitnehmen oder gleich direkt vor Ort wählen. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
Wer zum Wahlwochenende plötzlich erkrankt und dies nachweist, kann Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Briefwahlunterlagen nicht bekommen
Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor der Wahl eintreffen, muss man sich spätestens bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr bei seiner Gemeinde melden, damit neue Unterlagen ausgestellt werden. Wer das nicht macht, kann am Wahlsonntag auch nicht im Wahllokal wählen. „Hier greift der Sicherungsmechanismus zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe“, so Nesch. Jeder, der Briefwahl beantragt hat, wird automatisch im Wählerverzeichnis gekennzeichnet und ist damit für die Wahl im Wahllokal gesperrt.
Rücksendung des Wahlbriefs per Post
Wer seinen hellroten Wahlbrief innerhalb der Bundesrepublik mit der Post verschickt, sollte ihn möglichst frühzeitig aufgeben, allerspätestens so, dass ihn die Post am Donnerstag, 20. Februar 2025 mitnehmen kann, bei entfernter liegenden Orten noch früher. „Ich empfehle, noch einen weiteren Tag als Sicherheitspuffer für den Postversand einzuplanen und den Wahlbrief spätestens am Mittwoch vor der letzten Leerung einzuwerfen“, so Landeswahlleiterin Nesch. Danach sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. „Dann kann man sicher sein, dass die Stimmen bei der Auszählung berücksichtigt werden.“ Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.