Verordnung der Landesregierung

Waffen und Messer künftig im öffentlichen Personennahverkehr verboten

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Verordnung der Landesregierung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs zur Anhörung freigegeben.

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Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

„Die Kriminalstatistik des vergangenen Jahres zeigt sehr deutlich: Baden-Württemberg ist und bleibt eines der sichersten Länder. Das hohe Sicherheitsniveau können wir auch in Zukunft nur halten, wenn wir aktuelle Kriminalitätsentwicklungen ausbremsen. Wir setzen alles daran, die von Waffen und Messern ausgehenden Gefahren im öffentlichen Raum so weit wie möglich zu verringern. Gerade im ÖPNV, wo in Bussen und Bahnen viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, sind Messerangriffe besonders gefährlich. Das nun beschlossene Waffen-und Messerverbot im ÖPNV ist daher ein weiterer wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Menschen im öffentlichen Raum weiter zu erhöhen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Dienstag (8. April 2025) anlässlich der Sitzung des Ministerrates.

Die Verordnung sieht ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg vor. Ausgenommen davon sind beispielsweise Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit sowie Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd, der Fischerei oder der Ausübung des Sports führen.

Im Jahr 2024 hat die Polizei im öffentlichen Personenverkehr 222 Fälle von Messerangriffen erfasst. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2022 stieg die Anzahl um 16,8 Prozent an. Bei dem Gros der Fälle handelt es sich um Bedrohungen, daneben spielen gefährliche Körperverletzungsdelikte eine Rolle.

Aufgrund der aktuellen Waffenrechtsänderung sieht der Verordnungsentwurf der Landesregierung darüber hinaus auch eine Anpassung der bestehenden Waffen- und Messerverbotszonenverordnungen vor. Zukünftig sind die Stadt- und Landkreise ermächtigt, an bestimmten öffentlichen Orten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten einzurichten, also unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge.

Das Innenministerium führt im nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durch. Insbesondere die Kommunalen Landesverbände können sich nun zu den Verordnungsentwürfen äußern.

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