Inneres

Veröffentlichung der Hilfsfristen für Notärzte und Rettungswagen 2012

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Bei der Notfallversorgung ist Baden-Württemberg mit über 270 Rettungswachen, über 400 Rettungsfahrzeugen, über 140 Notarzt-Einsatzfahrzeugen und acht im Land stationierten Hubschraubern sehr leistungsfähig“, sagte Innenminister Reinhold Gall bei der Veröffentlichung der Hilfsfristen für Notärzte und Rettungswagen 2012 in den 37 Rettungsdienstbereichen.

„Die demografische Entwicklung, steigende Einsatzzahlen und eine sich verändernde Krankenhauslandschaft bedeuten für den Rettungsdienst jedoch eine enorme Herausforderung. Die Landesregierung setzt daher ihre Anstrengungen mit verschiedenen Instrumenten fort“, so Gall weiter.

Entscheidend sei die gesamte Rettungskette: von der Disposition des richtigen Rettungsmittels in den Leitstellen bis hin zu einer schnellen Aufnahme des Patienten im richtigen Zielkrankenhaus. Die Einhaltung der planerischen Hilfsfrist nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz von möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten in 95 Prozent aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs sei ein Indikator für die Versorgung der Patienten, unterstrich Minister Gall. Weitere Messgrößen für die Qualität würden derzeit entwickelt.

2012 wurde die notärztliche Hilfsfrist in acht (Vorjahr: sieben) Rettungsdienstbereichen eingehalten und die Hilfsfrist für Rettungswagen in 25 (24) Bereichen. Festzustellen sei, dass höhere Vorhaltungen zum Teil durch stark steigende Einsatzzahlen aufgezehrt wurden. Beispielsweise gebe es einen Anstieg von Notarzteinsätzen um mehr als 20 Prozent im Landkreis Sigmaringen und im Rettungsdienstbereich Ulm/Alb-Donau. Landesweit kamen die Notärzte in über 255.000 Notfällen (plus 3,6 Prozent) zum Einsatz.

Bundesratsinitiative zur Verringerung von Fehleinsätzen

Um die Zahl von Fehleinsätzen deutlich zu verringern, hatte das Land gemeinsam mit Hessen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die am 3. Mai eine Mehrheit in der Länderkammer fand. Bisher sei der Rettungsdienst, der heute intensivmedizinische Versorgung am Notfallort erbringt, im Sozialgesetzbuch V nur als Bestandteil der „Fahrtkosten“ beziehungsweise der „Versorgung mit Krankentransportleistungen“ geregelt. Kosten für einen Einsatz würden nur dann erstattet, wenn der Rettungsdiensteinsatz mit einer weiteren Leistung der Krankenkassen zusammenhänge, etwa bei Einlieferung in eine Klinik.

„Diese Verknüpfung setzt den Fehlanreiz, dass im Zweifelsfall ein Patient ohne medizinische Notwendigkeit ins Krankenhaus transportiert wird. In dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller versorgt werden“, betonte Innenminister Gall. Die Neuregelung führe aber zu keiner Ausweitung der Leistungsansprüche der Versicherten. Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat beschlossenen Vorstoß inzwischen abgelehnt. Nun sei der Bundestag am Zug, hob der Minister hervor. „Ich werde hier nicht locker lassen und gleich zu Beginn der nächsten Wahlperiode weiter auf eine Umsetzung drängen.“

Weitere Meldungen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus: Polizei Baden-Württemberg erneut ausgezeichnet

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Innere Sicherheit

Videoschutz auf dem Marktplatz Heilbronn geht an den Start

Gruppenbild mit Innenminister Thomas Strobl und frisch ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Verabschiedung in Biberach
Polizei

Weitere Verstärkung für die Polizei Baden-Württemberg

Kerze
Polizei

Tödlicher Angriff auf Polizeibeamten in Völklingen

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Satellitenkommunikation für erfolgreiche Feuerwehreinsätze

Polizei Festnahme
Sicherheit

Rust – Tatverdächtiger festgenommen

Luftrettungsstandort Lahr
Luftrettung

Land vergibt Luftrettungsstandort Lahr an die DRF Luftrettung

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung in Baden-Württemberg

Geldscheine, Pistolenlauf und Drogen.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2024

Elektronische Sirenenanlage
Sirenenförderprogramm 2025

Innenministerium legt neues Sirenenförderprogramm auf

v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Norbert Schneider, Leitender Kriminaldirektor Raoul Hackenjos, Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Raoul Hackenjos wird neuer stellvertretender Leiter der Hochschule für Polizei

von links nach rechts: Staatssekretär Thomas Blenke, Polizeivizepräsident Fred Braun und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Polizeivizepräsident Braun in den Ruhestand verabschiedet

von links nach rechts: Staatssekretär Thomas Blenke, Polizeipräsident Jürgen von Massenbach-Bardt und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Jürgen von Massenbach-Bardt zum neuen Leiter des Polizeipräsidiums Konstanz bestellt

Kerze
Zugunglück

Innenminister Thomas Strobl zum schweren Zugunglück bei Riedlingen

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Innere Sicherheit

Waffen- und Messerverbote in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs