Verkehrssicherheit

Start der Kampagne #rideitright

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Start der Kampagne E-Scooter-Kampagne #rideitright

Innenminister Thomas Strobl hat in Stuttgart den Startschuss für die Kampagne "#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern, aber richtig!“ gegeben.

„Seit rund 15 Monaten sind E-Scooter, also Elektrotretroller, ein fester Bestandteil auf unseren Straßen. Unsere Polizei hat diese Elektrokleinstfahrzeuge von der ersten Minute an fest im Blick gehabt. Wir haben ein klares Bild davon, was falsch gemacht wird und wo wir Aufklärungsbedarf sehen. Hier setzen wir gezielt an“, betont der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Eröffnung der Kampagne „#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern, aber richtig!“ in Stuttgart.

E-Scooter seit Juni 2019 auf unseren Straßen

Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung am 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen zum Führen elektrischer Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. „Mit der Einführung der E-Scooter war klar, dass das Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten neu geordnet werden muss. Grundsätzlich gilt: Elektrokleinstfahrzeuge müssen überall dort fahren, wo man auch mit dem Fahrrad unterwegs sein soll“, stellt Minister Thomas Strobl klar. Das heißt: Die E-Scooter müssen Radverkehrsflächen nutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrende benutzungspflichtig sind oder nicht. Fehlen baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen, darf man die Fahrbahn sowie außerorts auch die Seitenstreifen nutzen. Das Fahren entgegen einer Einbahnstraße ist nur zugelassen, wenn eine Freigabe für E-Scooter besteht. Das Fahren ist zudem nur alleine und ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.

E-Scooter sind keine Spielzeuge

„Die E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge, das heißt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten“, macht Innenminister Thomas Strobl deutlich: Wer als Führerscheininhaber mit 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Scooter unterwegs ist, gibt also seinen Führerschein ab. Wenn er hierbei sichtlich betrunken ist liegt sogar eine Straftat vor.

E-Scootern - aber richtig!

„Die Erfahrung der Polizei ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese Dinge schlicht nicht wissen. Da setzen wir an und schaffen Abhilfe. Deshalb starten wir heute gemeinsam mit mehreren E-Scooter-Verleihfirmen die Kampagne ,#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern – aber richtig!‘. Wir nehmen damit eine Vorreiterrolle in Deutschland ein, denn mit der Kampagne sind wir das erste Land, das dieses Thema ganz gezielt aufgreift. Dies ist nicht zuletzt auch der hervorragenden Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern zu verdanken“, so Minister Thomas Strobl weiter.

Im ersten Jahr seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung hat die Polizei 122 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen. In rund drei Vierteln der Unfälle (89) haben die Fahrerinnen und Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge den Unfall selbst verursacht. Insgesamt wurden 23 Menschen schwer und 85 leicht verletzt. Glücklicherweise ist keine Person durch einen Verkehrsunfall mit einem E-Scooter gestorben. „Ich möchte heute bereits dafür werben, dass sich auch die künftig auf den Markt drängenden Verleihfirmen unserer Kampagne für die Verkehrssicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg anschließen“, so der Innenminister.

Die Präventionskampagne „#rideitright“, initiiert durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, wird durch die Polizei, die gewerblichen E-Scooter-Verleihfirmen VOI, LIME und TIER sowie die landesweite Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ unterstützt.

Weitere Meldungen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Paragraphen. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz

Öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Schlosshof in Ludwigsburg
Bundeswehr

Feierliches Gelöbnis der Deutsch-Französischen Brigade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Landtag beschließt Neufassung des Polizeigesetzes

Geldmünzen und -scheine. Quelle: Fotolia.
Regierung

Haushaltskommission einigt sich auf Eckpunkte des Nachtragshaushalt

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz Rottenburg

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Breitbandbericht 2025 zeigt die Fortschritte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur

Ein Einbrecher hebelt eine Terrassentür auf. Quelle: Fotolia
Polizei

Schwerpunktaktion zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Das Bundesinnenministerium verbietet die Vereinigung „Muslim Interaktiv“

LPD Schneider
Polizei

Norbert Schneider wird neuer Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Freiburg

MIN Brüssel Europol
EUROPOL

Thomas Strobl nimmt an der 17. Sitzung des EUROPOL-Kontrollgremiums teil

Kommunaltagung des BMI
Kommunen

Zusammen zukunftsfest – BMI veranstaltet die zweite Kommunaltagung

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz

Besuch bei der Deutsch-Französischen-Brigade
Bundeswehr

Innenminister Thomas Strobl zu Besuch bei der Deutsch-Französischen-Brigade