Spielbanken

Spielbankerlaubnis in Baden-Württemberg europaweit ausgeschrieben

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Das Innenministerium hat die Erlaubnis zum Betrieb der drei baden-württembergischen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart europaweit neu ausgeschrieben.

Die Laufzeit der bisherigen Spielbankerlaubnisse endet am 29. Dezember 2015. Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielbanken soll ab 30. Dezember 2015 für die Dauer von 15 Jahren an einen einzigen Erlaubnisnehmer erteilt werden. Damit werden erstmals in Baden-Württemberg die Erlaubnisse nicht getrennt für den jeweiligen Spielbankstandort ausgeschrieben.

Das Erlaubnisverfahren richtet sich nach dem Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg. Es orientiert sich am vergaberechtlichen Wettbewerbsverfahren. Grund hierfür ist der Charakter der Spielbankerlaubnis als Dienstleistungskonzession. Dabei sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz sowie das Diskriminierungsverbot zu beachten.

Mit der Zielsetzung, einen möglichst großen Interessentenkreis einzubeziehen, müssen Antragssteller zunächst ihr Interesse bekunden und dabei ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Hierfür wird den Interessenten Zeit bis 16. Juli 2014 eingeräumt. Alle Antragsteller, die fristgerecht ihre Unterlagen eingereicht haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden anschließend aufgefordert, ihren Antrag entsprechend den im Landesglücksspielgesetz gestellten Anforderungen zu vervollständigen. Im Anschluss daran erfolgt die Auswahlentscheidung durch das Innenministerium.

Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr getroffen werden können. Den Interessenten muss in der jeweiligen Stufe des Verfahrens ausreichend Zeit gegeben werden, um die geforderten Unterlagen und Nachweise beibringen zu können. „Wir werden das Verfahren mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt durchführen. Damit gewährleisten wir, dass der am besten geeignete Antragsteller die Erlaubnis erhält“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

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