Von Freitag, 6. November bis Sonntag, 8. November 2020 führte die Polizei im Land insgesamt 36.420 Personenkontrollen durch. Dabei musste sie 5.445 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung zur Anzeige bringen.
„Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Kavaliersdelikte. Es ist gut, dass die meisten Menschen den Sinn der Maßnahmen verstanden haben und sich daran halten. Ich weiß, dass das den Bürgerinnen und Bürgern viel abverlangt. Nach einer Woche des Teil-Lockdowns ist freilich weiter festzustellen: ‚Die meisten‘ sind nicht genug – jede und jeder Einzelne zählt. Leider gibt es einen kleinen, zunehmend aggressiven, Teil in der Bevölkerung, der die Corona-Regeln fortgesetzt missachtet und vorsätzlich die Allgemeinheit gefährdet. Die Polizei wird deshalb weiter intensiv kontrollieren, und damit die Gesundheit der Bevölkerung schützen und Leben retten“, betont der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Bei herrlichem Novemberwetter mit vielen Sonnenstunden zogen die viele Menschen am Wochenende nachvollziehbar ins Freie. Leider ließen dabei erneut einige Uneinsichtige die aktuell gültigen Regelungen außer Acht. Innenminister Thomas Strobl führt aus: „An diesem Wochenende (Freitag, 6. November bis Sonntag, 8. November 2020) führte die Polizei im Land insgesamt 36.420 Personenkontrollen durch. Dabei musste sie 5.445 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung zur Anzeige bringen, allein 4.829 wegen Verstößen gegen die Maskentragepflicht. 522 Personen ignorierten die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.“
„Alle müssen sich gleichermaßen an die Regeln halten. Für besonders renitente Regel-Verweigerer darf sich das verantwortungslose Verhalten nicht dahingehend rechnen, dass man sie ohnmächtig gewähren lässt. Nur gemeinsam können wir das Infektionsgeschehen wieder verlangsamen und so einer drohenden Überlastung unseres Gesundheitssystems entgegenwirken. Damit retten wir Leben! Es steht unglaublich viel auf dem Spiel. Das muss jedem einzelnen Menschen bewusst sein“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.
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Am 2. November trat die aktuelle Corona-Verordnung mit ihren verschärften Regelungen in Kraft, mit der die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert hat. Die Regelungen gelten derzeit bis zum 30. November 2020.
Die detaillierten Regeln finden sich in der Verordnung.