Der Landtag hat die Landesregierung im 1. Nachtragshaushalt für 2015/16 zur Umsetzung eines Personalentwicklungsplans ermächtigt, damit die Landesverwaltung als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Die Maßnahmen beginnen 2015 mit einem Gesamtumfang von rund sieben Millionen Euro und werden ab 2016 ein Volumen von jährlich 30 Millionen Euro umfassen. „Davon wird die Innenverwaltung und die Polizei erheblich profitieren“, hat Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 8. Oktober 2015, in Stuttgart mitgeteilt. Von den 15 Millionen Euro für zusätzliche Stellenhebungen seien 6,7 Millionen Euro für den Bereich des Innenministeriums vorgesehen, schrieb der Minister an alle Beschäftigten seines Ressorts.
Allein 146 Hebungen, wodurch entsprechende Beförderungsmöglichkeiten eröffnet werden, entfielen auf die Regierungspräsidien, die dort für alle Abteilungen und Fachbereiche genutzt werden könnten. „Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass die Regierungspräsidien von den Stelleneinsparungen der vergangenen Jahre besonders betroffen waren“, erklärte der Innenminister. Die Hebungen kämen überwiegend den Beschäftigten des mittleren und gehobenen Dienstes zugute.
Bei der Polizei werde das politische Ziel des sukzessiven Einstiegs in die Zweigeteilte Laufbahn durch die Hebung von 345 Stellen aus der Besoldungsgruppe A 8 nach A 9 gehobener Dienst weiterverfolgt. Dies habe zum einen zur Folge, dass Personal aus dem mittleren Dienst in dieser Größenordnung in den gehobenen Dienst aufsteigen kann, zum anderen ermögliche es Beförderungen im mittleren Dienst nach A9 oder A9 mit Zulage. Weitere strukturelle Verbesserungen beträfen den gehobenen Polizeivollzugsdienst durch 345 Stellenhebungen ab A10. „Damit wollen wir besonders einem Beförderungsstau in den unteren Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes entgegenwirken“, unterstrich Minister Reinhold Gall.
Ein wichtiges Signal seien auch 70 Hebungen im mittleren, 74 im gehobenen und acht im höheren Verwaltungsdienst bei der Polizei. Dabei seien die bislang ungünstigen Beförderungsperspektiven im polizeilichen Nichtvollzug berücksichtigt worden Für den höheren Polizeivollzugsdienst wurden 30 Stellenhebungen realisiert.
Der Innenminister wies auch darauf hin, dass es zur Förderung der nachhaltigen Mobilität beim Job-Ticket für alle unmittelbaren Landesbediensteten zum 1. Januar 2016 auf Antrag einen zweckgebundenen Zuschuss von jeweils 20 Euro monatlich beim Erwerb eines ÖPNV-Jahresabos zwischen Wohnung und Dienststelle geben werde. Nach Antragstellung über das Landesamt für Besoldung und Versorgung werde der Betrag mit dem laufenden Entgelt beziehungsweise den laufenden Bezügen direkt an die Zuschussberechtigten ausgezahlt. Das Job Ticket BW soll spätestens ab 16. November 2015 zu bestellen sein.