Rettungswesen

Notruf 112: Europäischer Aktionstag am 11. Februar

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„Der sogenannte ‚Euro-Notruf’ - die europaweite einheitliche Notrufnummer 112 kann Leben retten. Um das noch mehr Menschen ins Gedächtnis zu rufen, gibt es am 11. Februar einen europaweiten Aktionstag.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart.

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union könne über die 112 schnellstmöglich Hilfe gerufen und Feuerwehren, Rettungs- oder Hilfsdienste alarmiert werden. Unter dieser Kurzwahlnummer erreiche der Hilfesuchende seit Ende 2008 jederzeit eine Leitstelle, die - je nach Notfall - Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst verständige. Einer von der EU im Februar 2011 veröffentlichten Umfrage zufolge sei nur knapp über ein Viertel (26 Prozent) der befragten EU-Bürger bewusst, dass man über die 112 an jedem Ort in der EU die Polizei, Feuerwehr oder medizinische Hilfe erreichen kann. Nur in fünf Ländern (Luxemburg, Tschechische Republik, Slowakei, Finnland und Polen) habe die Mehrheit der Bevölkerung gewusst, dass die 112 eine europaweite Notrufnummer sei.

In Deutschland würden zwar 75 Prozent der Befragten die Nummer kennen. Es sei aber nur 19 Prozent bewusst gewesen, dass die gebührenfreie 112 europaweit gelte. Das Verbreitungsgebiet umfasse neben allen EU-Mitgliedstaaten auch die Türkei, Schweiz, Serbien, Island, die Färöer-Inseln, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Monaco und San Marino. Besonders für Reisende sei dieser große Geltungsbereich ein wichtiger Service, der in Extremsituationen auch Leben rette könne. Man müsse nicht die Telefonnummer des jeweiligen Landes kennen, sondern könnte unter der von zuhause bekannten Nummer Hilfe rufen.

Die Notrufe könnten von jedem Telefon, egal ob Festnetz oder Mobilfunknetz, ohne Vorwahl abgesetzt werden. Bei Überlastung der Netze würden Notrufe 112 priorisiert, das heißt, andere Verbindungen eventuell getrennt, um den Notruf absetzen zu können. Außerdem würden Informationen zum Standort und der Name des Telefonhalters automatisch an die Leitstelle übermittelt, um eine schnelle Ortung eines potentiellen Unfallopfers zu erleichtern.

Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der im Notfall einfach und schnell ausgefüllt werden kann.

Neben dem Euro-Notruf seien die nationalen Notrufnummern ebenfalls gültig, etwa in Deutschland der Polizei-Notruf 110. „Diese Polizei-Nummer ist den Bürgern seit Jahrzehnten bekannt und fest im Gedächtnis der Bevölkerung verankert. Das wollen wir auch für die europaweit gültige 112 erreichen, damit es in der Europäischen Union noch einfacher wird, überall schnell Hilfe zu bekommen. Um den Bekanntheitsgrad weiter zu steigern, hat die EU den 11. Februar zum Europäischen Tag des Notrufs 112 erklärt“, so der Innenminister.

Zusatzinformationen:

Weitere Informationen zum Aktionstag gibt es unter anderem beim Bundesministerium des Innern und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de).

Einen Vordruck für den Fax-Notruf gibt es im Serviceportal des Landes (www.service-bw.de) in der Lebenslage „Notlagen“ unter www.notlagen.service-bw.de und auf der Internetseite des Landesverbandes der Gehörlosen unter www.lv-gl-bw.de.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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