Notfallversorgung

Neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fahrzeug des Rettungsdienstes

„Das neue Rettungsdienstgesetz ist ein wertvoller Beitrag, um die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu verbessern. Wir wappnen das Rettungswesen für die erheblichen Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Entwicklungen im Krankenhaussektor“, hat Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 16. Dezember 2015, in Stuttgart nach der Verabschiedung der Reform durch den Landtag versichert. Die Reform wird am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft treten.

Berücksichtigt werden müsse bei der Notfallrettung vor allem die steigende Lebenserwartung und die dadurch wachsende Zahl von chronisch und mehrfach erkrankten Menschen, erklärte Minister Gall. Dies führe zu mehr Einsätzen und erfordere auch andere Maßnahmen vom Rettungsdienstpersonal. Die künftigen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter würden zudem besser ausgebildet, um auch medizinische Maßnahmen vorzunehmen. „Wir setzen dabei die Regelungen des Bundes für den höherqualifizierten Beruf des Notfallsanitäters in Landesrecht um“, betonte er.

Eine wichtige Weichenstellung sei für die Notfallversorgung insbesondere, nunmehr die gesamte Rettungskette zu betrachten und im Gesetz zu verankern. „Von der Bearbeitung des Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten ins Krankenhaus – jedes Teil der Rettungskette muss leistungsfähig sein und die Abläufe müssen optimal ineinander greifen“, unterstrich der Innenminister. Die örtlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst müssten die Hilfsfrist und die Rettungskette genau prüfen und gegebenenfalls rasch nachsteuern, um Zeitintervalle zu verkürzen. Das sei bisher bundesweit einmalig.

Mit der Reform werde auch eine unabhängige Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg gesetzlich verankert, hob Minister Gall hervor. Die Stelle für Qualitätssicherung (SQR-BW) werde Struktur, Prozesse und Ergebnisse im Rettungsdienst regelmäßig und durch Einzelanalysen prüfen, um Verbesserungen zu unterstützen. Alle Beteiligten im Rettungsdienst seien nunmehr zur Dokumentation über jeden Einsatz in der Notfallrettung und zur Mitwirkung an der landesweiten Qualitätssicherung verpflichtet.

Außerdem werde die Rechtsaufsicht durch die Stadt- und Landkreise gestärkt. Bei unzureichenden Maßnahmen durch die örtlichen Bereichsausschüsse sollen die Kreise selbsttätig werden und insbesondere Anordnungen oder Ersatzvornahmen treffen können. Die örtlichen Vorhaltungen im Rettungsdienst in den Bereichsplänen stehen nunmehr auch unter einem Genehmigungsvorbehalt der Stadt- und Landkreise. Vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse können sich die Kreise über den Stand bei der Sicherstellung der Notfallrettung berichten lassen.

Innenminister Reinhold Gall wies auch darauf hin, dass die medizinische Hilfe durch gut ausgebildete Notfallsanitäter verbessert werde. Durch die Gesetzesreform werde die Besetzung der Rettungswagen neu geregelt. Bis Ende 2020 könnten diese alternativ mit einem Notfallsanitäter oder einem Rettungsassistenten besetzt, ab 2021 nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden. Für Härtefälle gelte im Einzelfall eine Übergangsfrist für Rettungsassistenten bis Ende 2025. Vorgesehen ist zudem, dass die Ausbildung und Nachqualifizierung zu Notfallsanitätern von den Krankenkassen finanziert werden.

Im Rettungsdienstgesetz verankert werde daneben ein dem Rettungsdienst vorgeschaltetes, aber nicht hilfsfristrelevantes Helfer-vor-Ort-System. „Qualifizierten ehrenamtlichen Kräften kommt etwa bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister. Helfer und Integrierte Leitstellen erhielten nun Rechtssicherheit.

Weitere Meldungen

#einervonuns
Polizei

Polizeibeamter verstirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Titisee-Neustadt

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Polizei

Bilanz der Polizei Baden-Württemberg zur Motorradsaison 2025

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatas­trophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat