Notfallversorgung

Neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet

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Fahrzeug des Rettungsdienstes

„Das neue Rettungsdienstgesetz ist ein wertvoller Beitrag, um die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu verbessern. Wir wappnen das Rettungswesen für die erheblichen Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Entwicklungen im Krankenhaussektor“, hat Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 16. Dezember 2015, in Stuttgart nach der Verabschiedung der Reform durch den Landtag versichert. Die Reform wird am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft treten.

Berücksichtigt werden müsse bei der Notfallrettung vor allem die steigende Lebenserwartung und die dadurch wachsende Zahl von chronisch und mehrfach erkrankten Menschen, erklärte Minister Gall. Dies führe zu mehr Einsätzen und erfordere auch andere Maßnahmen vom Rettungsdienstpersonal. Die künftigen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter würden zudem besser ausgebildet, um auch medizinische Maßnahmen vorzunehmen. „Wir setzen dabei die Regelungen des Bundes für den höherqualifizierten Beruf des Notfallsanitäters in Landesrecht um“, betonte er.

Eine wichtige Weichenstellung sei für die Notfallversorgung insbesondere, nunmehr die gesamte Rettungskette zu betrachten und im Gesetz zu verankern. „Von der Bearbeitung des Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten ins Krankenhaus – jedes Teil der Rettungskette muss leistungsfähig sein und die Abläufe müssen optimal ineinander greifen“, unterstrich der Innenminister. Die örtlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst müssten die Hilfsfrist und die Rettungskette genau prüfen und gegebenenfalls rasch nachsteuern, um Zeitintervalle zu verkürzen. Das sei bisher bundesweit einmalig.

Mit der Reform werde auch eine unabhängige Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg gesetzlich verankert, hob Minister Gall hervor. Die Stelle für Qualitätssicherung (SQR-BW) werde Struktur, Prozesse und Ergebnisse im Rettungsdienst regelmäßig und durch Einzelanalysen prüfen, um Verbesserungen zu unterstützen. Alle Beteiligten im Rettungsdienst seien nunmehr zur Dokumentation über jeden Einsatz in der Notfallrettung und zur Mitwirkung an der landesweiten Qualitätssicherung verpflichtet.

Außerdem werde die Rechtsaufsicht durch die Stadt- und Landkreise gestärkt. Bei unzureichenden Maßnahmen durch die örtlichen Bereichsausschüsse sollen die Kreise selbsttätig werden und insbesondere Anordnungen oder Ersatzvornahmen treffen können. Die örtlichen Vorhaltungen im Rettungsdienst in den Bereichsplänen stehen nunmehr auch unter einem Genehmigungsvorbehalt der Stadt- und Landkreise. Vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse können sich die Kreise über den Stand bei der Sicherstellung der Notfallrettung berichten lassen.

Innenminister Reinhold Gall wies auch darauf hin, dass die medizinische Hilfe durch gut ausgebildete Notfallsanitäter verbessert werde. Durch die Gesetzesreform werde die Besetzung der Rettungswagen neu geregelt. Bis Ende 2020 könnten diese alternativ mit einem Notfallsanitäter oder einem Rettungsassistenten besetzt, ab 2021 nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden. Für Härtefälle gelte im Einzelfall eine Übergangsfrist für Rettungsassistenten bis Ende 2025. Vorgesehen ist zudem, dass die Ausbildung und Nachqualifizierung zu Notfallsanitätern von den Krankenkassen finanziert werden.

Im Rettungsdienstgesetz verankert werde daneben ein dem Rettungsdienst vorgeschaltetes, aber nicht hilfsfristrelevantes Helfer-vor-Ort-System. „Qualifizierten ehrenamtlichen Kräften kommt etwa bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister. Helfer und Integrierte Leitstellen erhielten nun Rechtssicherheit.

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