Verfassungsschutz

Ministerrat bringt neues Landesverfassungsschutzgesetz auf den Weg

Das baden-württembergische Verfassungsschutzgesetz wird grundlegend überarbeitet. Der Verfassungsschutz erhält mehr rechtliche Möglichkeiten vor allem im Kampf gegen den Islamismus.

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.

„Derzeit haben wir weltweit angespannte Zeiten. Die geopolitische Tektonik hat sich verschoben. Unsere Demokratie ist stark unter Druck. Die Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, sind vielfältig und komplex. Für diese gewaltigen Herausforderungen müssen unsere Sicherheitsbehörden das nötige Rüstzeug haben. Deshalb erweitern wir mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz die Befugnisse unseres Verfassungsschutzes mit Maß und Mitte. Das haben wir mit dem Sicherheitspaket im letzten Jahr angekündigt, jetzt setzen wir es um“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 20. Mai 2025 nach der Sitzung des Ministerrates in Stuttgart. Der Ministerrat hatte zuvor auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl die Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes freigegeben. Das Innenministerium wird im nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durchführen.

Zusätzliche Befugnisse stärken Verfassungsschutz

Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz soll das Landesamt für Verfassungsschutz unter anderem die Möglichkeit erhalten, bei Telekommunikationsunternehmen Telekommunikationsverbindungsdaten abzufragen, die in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind. Zudem soll das Landesamt für Verfassungsschutz künftig bei privaten Videobetreibern Videoaufnahmen anfordern können. Mit diesen zusätzlichen Befugnissen wird der Verfassungsschutz gestärkt, um so auch die Möglichkeit zu erhalten, im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke leichter aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten.

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