„Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit in unserem Land“, kommentiert der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, die Änderung des Polizeigesetzes, die der Landtag heute, 12. Oktober 2016, in zweiter Lesung beschlossen hat: „Unsere Polizistinnen und Polizisten arbeiten Tag für Tag für unsere Sicherheit. Die Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt zu. Wir sind es ihnen schuldig, dass wir uns auch für ihre Sicherheit stark machen.“
Die Änderung des Polizeigesetzes, die die Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht haben, ermöglicht die Einführung der Body-Cam für Polizeibeamtinnen und -beamte. Dieses Instrument kann in Konfliktsituationen deeskalierend wirken und insbesondere tätliche Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte verhindern. Sollte es dennoch zu einem Übergriff kommen, können die Aufnahmen einer Body-Cam außerdem als Beweismittel in einem Strafverfahren eingebracht werden. „Mit entscheidend ist, dass die Polizei die sogenannte Pre-Recording-Funktion nutzen kann“, so Minister Strobl. Dadurch nimmt die Kamera ständig einen bestimmten, kurzen Zeitraum auf, speichert ihn aber nicht dauerhaft, sondern überschreibt ihn kontinuierlich. Dauerhaft erhalten bleibt er erst, wenn auf den Aufnahmeknopf gedrückt wird. Dadurch bleibt im Fall des Falles auch die Vorgeschichte dokumentiert.
„In einer brenzligen Situation müssen sich die Polizistinnen und Polizisten auf die Eigensicherung konzentrieren können – und sich nicht als aller-erstes mit der Frage befassen, ob und wann ganz genau sie einen Aufnahmeknopf drücken. Das ist ein entscheidender Punkt für den Schutz der Polizei“, sagte Innenminister Strobl.
Die Polizeipräsidien in Mannheim, Stuttgart und Freiburg werden nun als Pilot-Präsidien mit Body-Cams ausgestattet. Nach der parlamentarischen Sommerpause 2017 wird ein Erfahrungsbericht über den Einsatz von Body-Cams vorgestellt werden.