Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zu einer umfassenden Änderung des Landespersonalvertretungsrechts zur Anhörung freigegeben. „Wir wollen das Personalvertretungsrecht fit für die Zukunft machen“, sagte Innenminister Reinhold Gall.
„Die Arbeitswelt wandelt sich ständig. Modernisierungen und Elemente betriebswirtschaftlicher Steuerung machen auch vor der Verwaltung nicht halt, Verwaltungsreformen und das Ziel der Haushaltskonsolidierung stellen Herausforderungen dar, die wir zusammen mit unseren Personalräten meistern wollen“, so Gall.
Vorausgegangen war seit Herbst 2011 ein offener Dialog mit der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, an dessen Ende rund 1.000 Vorschläge auf dem Tisch lagen. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind die Ausweitung der Mitbestimmung beispielsweise beim Gesundheitsmanagement, die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, der die Personalräte über die wirtschaftliche Lage der Dienststelle unterrichtet, die stärkere Einbeziehung der Personalräte etwa an Personalauswahlgesprächen und eine höhere Arbeitsbefreiung für die Aufgaben im Personalrat.
Nach Einschätzung von Innenminister Gall steigern starke Personalvertretungen und die Möglichkeit der Beschäftigten, ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten, die Arbeitszufriedenheit und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. „Angesichts der demographischen Entwicklung muss die Verwaltung auch in Zukunft für qualifizierte Berufseinsteiger und für die Mitarbeiter attraktiv bleiben. Und von einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst profitieren dann unsere Bürgerinnen und Bürger.“
In den kommenden Wochen haben nun Gewerkschaften, Berufsverbände, die Arbeitgeberseite sowie alle anderen, am bisherigen Dialog beteiligten Stellen, die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Für die zweite Jahreshälfte sind die weiteren Gesetzgebungsarbeiten und die Beratung im Landtag vorgesehen, damit das neue Gesetz rechtzeitig vor den Personalratswahlen 2014 in Kraft treten kann.