Sicherheit

Leitlinien für Verbindungsdatenspeicherung

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„Mit Blick auf schwerste Kriminalität wie Mord, Totschlag, Kinderpornografie und Terrorismus begrüße ich den heute getroffenen Kompromiss zur Speicherung der Verbindungsdaten.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 15. April 2015, in Stuttgart. Die Sicherheitsbehörden würden nun ein effektives Mittel für ihre schwierige Aufgabe bekommen und trotzdem sei ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben gefunden worden.

„Ich nehme die Befürchtungen vieler Menschen vor umfassenden Datenerhebungen ohne konkreten Verdacht sehr ernst“, sagte der Innenminister. Allen Befürchtungen zum Trotz werde dem Staat kein umfassendes Recht zum Sammeln und Speichern von Telekommunikationsdaten eingeräumt, vielmehr gehe es um einen einheitlichen Rechtsrahmen für eine Mindestspeicherverpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten.

Mindestspeicherfristen seien in diesem soliden gesetzlichen Rahmen Teil einer technologisch fortschrittlichen Sicherheitsarchitektur und auch ein Schulterschluss zu den sicherheitspolitischen Partnern in der EU. „Sie sind ein unverzichtbares Instrument gerade zur Bekämpfung des international vernetzten Terrors“, betonte Gall.

Die Neuregelung der Mindestspeicherfrist entspreche den Anforderungen der Verfassung und genüge den strikten Vorgaben europäischer Rechtsprechung. „Mit einem klar definierten Katalog schwerster Straftaten, kurzen Speicherfristen und einem uneingeschränkten Richtervorbehalt halte ich den jetzt gefundenen Kompromiss für geeignet, alle Interessen in Ausgleich zu bringen“, sagte Innenminister Gall.

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