Innenministerium

Leitender Kriminaldirektor a. D. Klaus Danner ist neue Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg

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Klaus Danner ist neue Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg.

„Als bis vor kurzem aktiver und engagierter Polizist ist Klaus Danner als Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme hervorragend qualifiziert und persönlich geeignet. Außerdem ist Klaus Danner von der Deutschen Gesellschaft für Mediation ausgebildeter und zertifizierter Mediator und damit geradezu auch persönlich prädestiniert für dieses Ehrenamt“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl heute (16. Oktober 2017) in Stuttgart.

 

Anlass war die Bestellung des Leitenden Kriminaldirektor a.D. Klaus Danner zur neuen ehrenamtlichen Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg. „Mit Klaus Danner haben wir geradezu eine Idealbesetzung als Ombudsmann gefun-den“, freute sich Minister Thomas Strobl.

Klaus Danner wurde 1956 geboren. Er ist verheiratet, hat drei erwachsene Söhne und lebt im Südschwarzwald. Er war 43 Jahre im polizeilichen Landesdienst tätig. Zuletzt war er Leiter der Direktion für Spezialeinheiten der Polizei Baden-Württemberg. Er befindet sich seit Juni 2017 im Ruhestand. Auch wenn Klaus Danner zusammen mit seiner Frau nach seinem Eintritt in den Ruhestand eine andere Lebensplanung ins Auge gefasst habe, freut er sich nun auf die neue Herausforderung. Seine Familie unterstützt seine Bereitschaft, sich als ehrenamtlich tätige Ombudsperson zu engagieren. Klaus Danner entscheidet ganz nach dem Spruch von Cicero: „Fange nie an aufzuhören – höre nie auf anzufangen.“

Klaus Danner wurde nun bis zum 31. Juli 2019 zur Ombudsperson bestellt. Die bisherige Ombudsperson, Karl-Heinz Wolfsturm, war zum 31. Juli 2017 nach Ende der zweijährigen Amtszeit aus dem Amt ausgeschieden.
 
Die Ombudsstelle für die Flüchtlingserstaufnahme ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Sie kann sich auch in Anliegen aus der Nachbarschaft von Erstaufnahmeunterkünften einschalten.
 
Die Ombudsperson ist mit ihrer Geschäftsstelle, bestehend aus zwei Mitarbeiterinnen, beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration angesiedelt.

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