Die Landesregierung möchte den Rettungsdienst verbessern und an die Bedürfnisse der Patienten anpassen. Deshalb hat sie eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen.
„Mit der Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass die Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen weiter verbessert wird“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall. Deshalb solle der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V auf eine eigene Grundlage gestellt werden. Außerdem sollen die Länder den ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig in das Notrufsystem der Leitstellen einbeziehen können. Eine entsprechende Bundesratsinitiative gemeinsam mit Hessen habe das Landeskabinett bei seiner heutigen Sitzung beschlossen, so Kretschmann.
„Wir möchten die Leistungen unseres Gesundheitssystems verbessern und den Bedürfnissen der Patienten anpassen. Hierzu gehört auch, dass wir die Hilfsfristen im Rettungsdienst weiter verkürzen, indem wir die Zahl der Fehleinsätze deutlich verringern“, betonte Innenminister Reinhold Gall und forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. Es sei mit einer breiten Unterstützung durch andere Länder zu rechnen.
Bisher sei der Rettungsdienst, der heute (intensiv-) medizinische Versorgung am Notfallort erbringt, im Sozialgesetzbuch V nur als Bestandteil der „Fahrtkosten“ bzw. der „Versorgung mit Krankentransportleistungen“ geregelt, erklärte Gall. Kosten für einen Einsatz würden nur dann erstattet, wenn der Rettungsdiensteinsatz mit einer weiteren Leistung der Krankenkassen zusammenhänge, etwa bei Einlieferung in eine Klinik. „Diese Verknüpfung setzt den Fehlanreiz, dass im Zweifelsfall ein Patient ohne medizinische Notwendigkeit ins Krankenhaus transportiert wird. In dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller versorgt werden“, hob Ministerpräsident Kretschmann hervor. Die Neuregelung führe aber zu keiner Ausweitung der Leistungsansprüche der Versicherten, unterstrich Innenminister Gall.
„Die Patientenversorgung wollen wir auch durch eine bessere Einsatzsteuerung in den Leitstellen optimieren“, kündigte Innenminister Gall an. Diese sollen künftig auch Hausbesuche des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes vermitteln können – was bisher nur bei einer freiwilligen Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung möglich ist. Vorteilhaft könne dies vor allem bei größeren Krankheitswellen (zum Beispiel bei einer Grippe-Pandemie) sein, so der Innenminister. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg habe keine Bedenken geäußert, eine Unterstützung des Vorstoßes durch die Notärzte sei ebenfalls zu erwarten.