Hochwasserhilfen

Landesregierung stellt Hilfen für Hochwassergeschädigte bereit

Die Landesregierung hat die Landeshilfen für die Hochwasser-Geschädigten bereitgestellt. Die Hilfen können nun an betroffene Privatpersonen des Hochwassers vom Mai und Juni 2013 ausgezahlt werden.

„Den Regierungspräsidien wurden zwei Millionen Euro zur Abwicklung der Schäden an die betroffenen Privathaushalte zugewiesen“, sagte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart. Sie seien gebeten worden, die Mittel unverzüglich nach dem Verhältnis der gemeldeten Schäden an die unteren Katastrophenschutzbehörden zur Abwicklung der Landeshilfen weiterzuleiten und auf eine zügige Auszahlung hinzuwirken. „Mit diesem Geld können jetzt die ersten folgenschweren Schäden beseitigt werden“, erklärte Gall.

Bei der Auszahlung der Landeshilfen an die Betroffenen sei zu beachten, dass die Abwicklung der Hochwasserhilfen direkt vor Ort und möglichst unkompliziert durchgeführt werden solle. Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren erfolge deshalb durch die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter, wobei die Landratsämter die Durchführung ganz oder teilweise auf die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen könnten. Die Kommunen entschieden mit Blick auf die verfügbaren Haushaltsmittel über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Auszahlung von Landeshilfen in eigener Verantwortung und führten darüber Verwendungsnachweise. „Ich habe die Regierungspräsidien gebeten, dem Innenministerium zum 15. August, 16. September sowie nach Abschluss der Maßnahme spätestens zum 30. Oktober 2013 über die konkrete Umsetzung und Abwicklung der Landeshilfen an Private in den Stadt- und Landkreisen zu berichten“, hob Innenminister Gall hervor.

Informationen zu den Landeshilfen für Hochwassergeschädigte

  • Bei Vorliegen einer Notlage bei Privatpersonen können aus Landesmitteln bei berücksichtigungsfähigen Schäden, z. B. auch bei Ölschäden an Gebäuden, bei einer Schadenshöhe von bis zu 15.000 Euro maximal 30 vom Hundert und bei Schäden über 15.000 Euro maximal 20 vom Hundert der Schadenssumme ersetzt werden.
  • Landeshilfen werden nur gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 Euro und bei Verheirateten 50.000 Euro nicht übersteigt. Für Kinder, für die Kindergeld gewährt wird, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um jeweils 3.000 Euro.
  • Die Landeshilfen sind gegenüber Leistungen Dritter, insbesondere Versicherungen nur subsidiär. Grundsätzlich sollen auch versicherbare, aber unversichert gebliebene Schäden nicht berücksichtigt werden. Wenn jedoch - etwa in einem hochwassergefährdeten Gebiet - extrem hohe Versicherungsprämien oder Selbstbehalte zu tragen sind, erhalten die Kommunen einen eigenen Entscheidungsspielraum für Ausnahmen.
  • Mehrfache Geltendmachung desselben Schadens unter verschiedenen Programmen ist ausgeschlossen.
  • Landeshilfen sind gegebenenfalls zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden.
  • Sofern von Städten und Gemeinden im Einzelfall Härtefallentscheidungen getroffen werden, die von diesen Vorgaben oder von festgelegten Bewilligungskriterien abweichen, bedarf dies der Zustimmung des Landratsamts.

Weitere Meldungen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
  • Unwetter

Ministerrat beschließt zu Hochwasserhilfen nach den aktuellen Unwetterereignissen

Schriftzug 112 - Feuerwehr. Quelle: Fotolia
  • Feuerwehr

Landesjugendfeuerwehrtag 2024

Übergabe von fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz
  • Bevölkerungsschutz

Übergabe von Fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz

Polizist im Stadion
  • Polizei

Polizeiliche Bilanz nach letztem Vorrundenspiel in Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Zum 1. Juli 2024 übergibt Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an Reiner Moser, Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
  • Glücksspiel

Wechsel im Verwaltungsratsvorsitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Polizist im Stadion
  • Polizei

Versorgung der Polizei während der UEFA EURO 2024

Kerze
  • Polizei

Polizeibeamter nach schwerem Verkehrsunfall in Stuttgart verstorben

IMK 2024
  • Sicherheit

Innenministerkonferenz in Potsdam

Polizist im Stadion
  • Polizei

Spiel der Deutschen Nationalmannschaft in Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Bernhard Weber (links) und Josef Veser (rechts)
  • Polizei

Josef Veser löst im November Bernhard Weber als Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Ulm ab

Norbert Schneider, Landespolizeidirektor
  • Polizei

Norbert Schneider wird neuer Landespolizeidirektor

Landeskonzeption
  • Sicherheit

Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag

Bildercollage vom ersten Spiel der UEFA EURO 2024 in Stuttgart
  • Polizei

Erstes Spiel der UEFA Euro 2024 in Baden-Württemberg

OP Plexus
  • Polizei

Großer Schlag gegen die Organisierte Betäubungsmittelkriminalität

  • Bundeswehr

Veteranentag 2024

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Innenminister Thomas Strobl und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube stellen den Verfassungsschutzbericht 2023 vor.
  • Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2023 vorgestellt

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Landtag

Landtag beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

  • Polizei

Preisverleihung Malwettbewerb Kleines Zebra

Die Mitglieder des Innenausschusses vor eines Hubschraubers der Polizeihubschrauberstaffel am Flughafen Stuttgart
  • Polizei

Innenausschuss besucht Polizeihubschrauberstaffel

Schriftzug 112 - Feuerwehr. Quelle: Fotolia
  • Feuerwehr

Jahresstatistik der Feuerwehren 2023

Nach der Messerattacke in Mannheim - Gedenken
  • Gedenken

Landesweite Schweigeminute

v.l.n.r.: Staatssekretär Thomas Blenke MdL, Matthias Zeiser und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
  • Polizei

Matthias Zeiser wird Präsident der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg