Hochwasserhilfen

Landesregierung stellt Hilfen für Hochwassergeschädigte bereit

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Landesregierung hat die Landeshilfen für die Hochwasser-Geschädigten bereitgestellt. Die Hilfen können nun an betroffene Privatpersonen des Hochwassers vom Mai und Juni 2013 ausgezahlt werden.

„Den Regierungspräsidien wurden zwei Millionen Euro zur Abwicklung der Schäden an die betroffenen Privathaushalte zugewiesen“, sagte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart. Sie seien gebeten worden, die Mittel unverzüglich nach dem Verhältnis der gemeldeten Schäden an die unteren Katastrophenschutzbehörden zur Abwicklung der Landeshilfen weiterzuleiten und auf eine zügige Auszahlung hinzuwirken. „Mit diesem Geld können jetzt die ersten folgenschweren Schäden beseitigt werden“, erklärte Gall.

Bei der Auszahlung der Landeshilfen an die Betroffenen sei zu beachten, dass die Abwicklung der Hochwasserhilfen direkt vor Ort und möglichst unkompliziert durchgeführt werden solle. Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren erfolge deshalb durch die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter, wobei die Landratsämter die Durchführung ganz oder teilweise auf die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen könnten. Die Kommunen entschieden mit Blick auf die verfügbaren Haushaltsmittel über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Auszahlung von Landeshilfen in eigener Verantwortung und führten darüber Verwendungsnachweise. „Ich habe die Regierungspräsidien gebeten, dem Innenministerium zum 15. August, 16. September sowie nach Abschluss der Maßnahme spätestens zum 30. Oktober 2013 über die konkrete Umsetzung und Abwicklung der Landeshilfen an Private in den Stadt- und Landkreisen zu berichten“, hob Innenminister Gall hervor.

Informationen zu den Landeshilfen für Hochwassergeschädigte

  • Bei Vorliegen einer Notlage bei Privatpersonen können aus Landesmitteln bei berücksichtigungsfähigen Schäden, z. B. auch bei Ölschäden an Gebäuden, bei einer Schadenshöhe von bis zu 15.000 Euro maximal 30 vom Hundert und bei Schäden über 15.000 Euro maximal 20 vom Hundert der Schadenssumme ersetzt werden.
  • Landeshilfen werden nur gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 Euro und bei Verheirateten 50.000 Euro nicht übersteigt. Für Kinder, für die Kindergeld gewährt wird, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um jeweils 3.000 Euro.
  • Die Landeshilfen sind gegenüber Leistungen Dritter, insbesondere Versicherungen nur subsidiär. Grundsätzlich sollen auch versicherbare, aber unversichert gebliebene Schäden nicht berücksichtigt werden. Wenn jedoch - etwa in einem hochwassergefährdeten Gebiet - extrem hohe Versicherungsprämien oder Selbstbehalte zu tragen sind, erhalten die Kommunen einen eigenen Entscheidungsspielraum für Ausnahmen.
  • Mehrfache Geltendmachung desselben Schadens unter verschiedenen Programmen ist ausgeschlossen.
  • Landeshilfen sind gegebenenfalls zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden.
  • Sofern von Städten und Gemeinden im Einzelfall Härtefallentscheidungen getroffen werden, die von diesen Vorgaben oder von festgelegten Bewilligungskriterien abweichen, bedarf dies der Zustimmung des Landratsamts.

Weitere Meldungen

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Polizei

Neue Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Polizei

Zumeldung zur Speicherung von IP-Adressen

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei Baden-Württemberg in Auslandsmissionen

Drohne
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

krankenwagen, rettungsdienst, 112, schriftzug, hilfe, notarzt, sanitäter, sanitätsfahrzeug, details, schärfeverlauf, niemand, ambulanz, einsatz, einsatzfahrzeug, erste hilfe, fahrzeug, notfall, notsituation, rettung, rettungswagen, schnell, sofort, unfall, versorgung
Rettungsdienst

Land investiert in Rettungswachen

Carsten Höfler
Polizei

Carsten Höfler wird neuer Landespolizeidirektor

Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber Tamm
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz in Tamm

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine friedliche Europa League-Begegnung

#einervonuns
Polizei

Polizeibeamter verstirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Titisee-Neustadt

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Polizei

Bilanz der Polizei Baden-Württemberg zur Motorradsaison 2025

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatas­trophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes