Unwetterhilfen

Landesregierung beschließt neue Eckpunkte für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

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Hochwasser hat eine Straße überflutet. Quelle: Fotolia

„Die Unwetter vom vergangenen Sommer haben in Baden-Württemberg erhebliche Schäden angerichtet. Sie haben gezeigt, mit welchen Naturgewalten wir auch hier im Land rechnen müssen. Als Landesregierung haben wir entschlossen und schnell reagiert“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (8. November 2016) in Stuttgart. „Nach den schweren Unwettern haben wir die Menschen nicht im Stich gelassen und als Land solidarisch gehandelt. Wir haben aber auch gesehen, dass wir noch besser werden können. Deshalb machen wir die Soforthilfe für Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe in Zukunft noch einfacher, unbürokratischer und flexibler. Außerdem wollen wir gemeinsam mit den Kommunen einen Katastrophenfonds aufsetzen“, so der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl. Der Stellvertretende Ministerpräsident hatte zuvor im Ministerrat die geplanten Eckpunkte vorgestellt, auf deren Basis jetzt detaillierte Regelungen mit den Ressorts erarbeitet und mit den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt werden.

Soforthilfe für Bürger und kleine Gewerbebetriebe

Das Land hatte den Betroffenen der Unwetterereignisse vom 28. Mai bis 8. Juni 2016 Soforthilfen in Höhe von 5,4 Millionen Euro ausgezahlt. Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen hat das Innenministerium die Eckpunkte für die Soforthilfe nun überarbeitet und neue Vorschläge vorgelegt.

Danach soll das Land wie bisher den von Katastrophen betroffenen Menschen eine Soforthilfe von bis zu 2.500 Euro je Haushalt bzw. 500 Euro pro Person zahlen, um dringend notwendige Gegenstände des täglichen Bedarfs ersetzen zu können. Kleine Gewerbetriebe können weiterhin bis zu einer Höhe von 5.000 Euro pro Betrieb Soforthilfe erhalten. „Wir machen das Verfahren einfacher, schneller – kurz pragmatischer“, sagte Strobl. So solle für die Auszahlung der Soforthilfen künftig zum Beispiel keine Entscheidung des Ministerrates mehr notwendig sein, sondern der Innenminister im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten entscheiden. Außerdem sei vorgesehen, dass die Betroffenen keine Nachweise für den erlittenen Schaden mehr vorlegen; zukünftig soll es genügen, den Schaden bei der Antragstellung glaubhaft zu machen. „Am Ende entscheiden diejenigen, die den besten Blick für die Lage vor Ort haben: die Landratsämter und Rathäuser“, so Strobl.

Darüber hinaus sollen die Behörden vor Ort mehr Flexibilität bei der Bewilligung der Soforthilfen bekommen, um in Härtefällen sowohl von einzelnen Voraussetzungen als auch von den Höchstgrenzen bei den Auszahlungsbeträgen abweichen zu können.

Weiterhin soll die Unwetterhilfe des Landes bei außergewöhnlichen Schadenslagen greifen. „Die Erfahrungen der letzten Jahre machen deutlich, dass bei schweren Unwetterlagen die Gesamtschadenshöhe von 100 Millionen Euro eine sachgerechte Grundlage für die Bewilligung der Landeshilfen ist“, sagte der Innenminister.

Katastrophenfonds für die Kommunen

„Dramatische Unwetter werden in der Tendenz immer häufiger. Und die Vergangenheit hat gezeigt, dass einzelne Kommunen bei der Bewältigung schwerer Unwetterfolgen an ihre Grenzen stoßen oder mit der Schadensbewältigung finanziell überfordert sind. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen einen Katastrophenfonds ins Leben rufen – und zeigen: Das Land und die kommunale Familie stehen im Katastrophenfall solidarisch zusammen“, sagte Innenminister Thomas Strobl. Für den Katastrophenfonds sei ein Volumen von insgesamt bis zu 30 Millionen Euro veranschlagt. Von diesen Mitteln stehen bis zu 25 Millionen Euro für die Behebung kommunaler Schäden und bis zu 5 Millionen Euro für Soforthilfemaßnahmen zur Verfügung. Finanziert werden soll er je zur Hälfte durch einen Vorwegabzug im Kommunalen Finanzausgleich und durch Landesmittel. Der Fonds ist – über bereits bestehende Förderprogramme hinaus – eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit für Kommunen. Sie können damit Hilfe erhalten, wenn die Schäden außergewöhnlich und unverschuldet sind. Der Fonds dient der Finanzierung der unmittelbaren Schadensbeseitigung, wenn kein Fachförderprogramm greift oder eine Kommune den Eigenanteil bestehender Fachförderprogramme nicht leisten kann.

„Wir hoffen alle, dass wir diese Instrumente so wenig wie möglich brauchen. Wir haben aber gerade im Frühsommer gesehen, wie es in wenigen Stunden durch Naturgewalten zu massiven Zerstörungen kommen kann und müssen daher gewährleisten, dass den Betroffenen zügig und effektiv geholfen wird“, betonte der Ministerpräsident.

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