Polizei

Kontrollen von Waffen- und Messerverboten

Die Polizei bekommt einfachere und zusätzliche Möglichkeiten, um Waffen- und Messerverbote zu kontrollieren und effektiv durchzusetzen. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl nun beschlossen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Polizei Kontrolle Weihnachtsmarkt

„Mit der neuen Regelung bekommt die Polizei einfachere und zusätzliche Möglichkeiten, um die Sicherheit im Land zu stärken. Darüber hinaus entlasten wir unsere Kommunen. Kurz: Die neue Regelung ist eine Win-Win-Situation für Polizei und Kommunen. Nach dem finanziellen Sofortprogramm 2024 und dem gerade beschlossenen Entlastungspaket schafft auch die heute beschlossene Regelung spürbare Erleichterungen für die Kommunen vor Ort. Unsere Polizei verfügt über die Kompetenz und die Ausstattung, um die Kontrollen wirksam umzusetzen. Genau das ist unser Weg. Wir sind in Baden-Württemberg sehr erfolgreich mit maßgeschneiderten Sicherheitskonzepten. Gemeinsam sorgen die Polizei und die Kommunen für ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Menschen“, sagte Innenminister Thomas Strobl. Bislang konnte die Polizei Baden-Württemberg auch auf Grundlage des Polizeigesetzes in Waffen- und Messerverbotszonen kontrollieren. Mit der jetzigen Regelung bekommt die Polizei zusätzliche Befugnisse. Grundlage sind bundesweite Änderungen des Waffengesetzes, konkret des § 42c Waffengesetz. An öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dürfen neben Waffen nun bundesrechtlich grundsätzlich keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte.

Die neue Verordnung des Landes tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft, voraussichtlich am Donnerstag, 12. Dezember 2024. Damit gilt sie nun auch für Weihnachtsmärkte und vorweihnachtlichen Veranstaltungen. Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Die Wochen und Tage vor Weihnachten sind eine besondere Zeit. Dazu gehören auch Weihnachtsmarktbesuche. Damit diese friedlich und sicher ablaufen, tun wir alles, um die Besucherinnen und Besucher zu schützen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es freilich nie. Doch niemand muss in Angst und Panik verfallen und zu Hause bleiben. Der Besuch von Weihnachtsmärkten und vorweihnachtlichen Veranstaltungen ist sicher möglich, wobei wir wachsam bleiben, ohne uns unsere Traditionen und die Art wie wir leben nehmen zu lassen.“

Es liegen aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg ableiten lässt. Aus polizeilicher Sicht besteht kein Grund, auf den Besuch von Weihnachtsmärkten zu verzichten.

Konkrete Maßnahmen zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern

Für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen trägt grundsätzlich der jeweilige Veranstalter die organisatorische und fachliche Verantwortung. Gerade bei Großveranstaltungen kommt einem abgestimmten Sicherheitskonzept regelmäßig eine besondere Bedeutung zu. Deshalb berät die Polizei Veranstalter bei der Planung.

Die Polizei trifft alle notwendigen polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten, indem sie die Lage vor Ort einschätzt und sich an den Gefährdungsbewertungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts orientiert. Sie stellt sicher, dass alle notwendigen Planungs- und Durchführungsmaßnahmen für die Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verkehrsregelung ergriffen werden.

Die konkreten Maßnahmen der Polizei richten sich am jeweiligen Einzelfall aus, wobei individuelle örtliche Gegebenheiten wie Größe, Lage, Zugangsmöglichkeiten, erwartetes Besucheraufkommen sowie regionale Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Vielerorts schützen mobile Poller und stationäre Sperren das Veranstaltungsgelände.

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Land und Kommunen vereinbaren schnellere Digitalisierung der Verwaltung

DRF Rettungshubschrauber
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl am 8. März 2026

Vorläufiges amtliches Landesergebnis

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbeteiligung an der Urne bei der Landtagswahl am 8. März 2026 um 14:00 Uhr

Bundesrat
Bundesrat

Innenminister Thomas Strobl drängt im Bundesrat auf ein gutes KRITIS-Dachgesetzes

Landeswahlleiterin
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlaufruf der Landeswahlleiterin

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Letzte Hinweise zur Briefwahl

Büro, Digitalisierung, Laptop
Digitalisierung

Gesundheitscloud MEDI:CUS im Pilotbetrieb – Ministerrat beschließt künftige Strukur

Baum mit einem Hinweisschild auf ein Wahllokal. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Stimmabgabe – so geht wählen

Gruppenbild mit Minister Thomas Strobl (3. von links) bei der Innovationskonferenz Drohnen
Sicherheit

Innenminister Thomas Strobl lädt zur ersten Innovationskonferenz Drohnen

Verabschiedung PP Uwe Stürmer, PP Ravensburg
Polizei

Ravensburger Polizeipräsident in den Ruhestand verabschiedet

Verabschiedung Bruchsal mittlerer Polizeivollzugsdienst
Polizei

333 bestens ausgebildete Polizistinnen und Polizisten verstärken die Polizei

Innenminister Thomas Strobl übergibt das Krisenmanagement-Handbuch an Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Im Krisenmanagement gut aufgestellt

Krisenmanagement-Handbuch Baden-Württemberg

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Verkehrssicherheit

Bilanz des Verkehrswarndienstes Baden-Württemberg 2025

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?