„Mit der neuen Regelung bekommt die Polizei einfachere und zusätzliche Möglichkeiten, um die Sicherheit im Land zu stärken. Darüber hinaus entlasten wir unsere Kommunen. Kurz: Die neue Regelung ist eine Win-Win-Situation für Polizei und Kommunen. Nach dem finanziellen Sofortprogramm 2024 und dem gerade beschlossenen Entlastungspaket schafft auch die heute beschlossene Regelung spürbare Erleichterungen für die Kommunen vor Ort. Unsere Polizei verfügt über die Kompetenz und die Ausstattung, um die Kontrollen wirksam umzusetzen. Genau das ist unser Weg. Wir sind in Baden-Württemberg sehr erfolgreich mit maßgeschneiderten Sicherheitskonzepten. Gemeinsam sorgen die Polizei und die Kommunen für ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Menschen“, sagte Innenminister Thomas Strobl. Bislang konnte die Polizei Baden-Württemberg auch auf Grundlage des Polizeigesetzes in Waffen- und Messerverbotszonen kontrollieren. Mit der jetzigen Regelung bekommt die Polizei zusätzliche Befugnisse. Grundlage sind bundesweite Änderungen des Waffengesetzes, konkret des § 42c Waffengesetz. An öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dürfen neben Waffen nun bundesrechtlich grundsätzlich keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte.
Die neue Verordnung des Landes tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft, voraussichtlich am Donnerstag, 12. Dezember 2024. Damit gilt sie nun auch für Weihnachtsmärkte und vorweihnachtlichen Veranstaltungen. Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Die Wochen und Tage vor Weihnachten sind eine besondere Zeit. Dazu gehören auch Weihnachtsmarktbesuche. Damit diese friedlich und sicher ablaufen, tun wir alles, um die Besucherinnen und Besucher zu schützen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es freilich nie. Doch niemand muss in Angst und Panik verfallen und zu Hause bleiben. Der Besuch von Weihnachtsmärkten und vorweihnachtlichen Veranstaltungen ist sicher möglich, wobei wir wachsam bleiben, ohne uns unsere Traditionen und die Art wie wir leben nehmen zu lassen.“
Es liegen aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg ableiten lässt. Aus polizeilicher Sicht besteht kein Grund, auf den Besuch von Weihnachtsmärkten zu verzichten.
Konkrete Maßnahmen zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern
Für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen trägt grundsätzlich der jeweilige Veranstalter die organisatorische und fachliche Verantwortung. Gerade bei Großveranstaltungen kommt einem abgestimmten Sicherheitskonzept regelmäßig eine besondere Bedeutung zu. Deshalb berät die Polizei Veranstalter bei der Planung.
Die Polizei trifft alle notwendigen polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten, indem sie die Lage vor Ort einschätzt und sich an den Gefährdungsbewertungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts orientiert. Sie stellt sicher, dass alle notwendigen Planungs- und Durchführungsmaßnahmen für die Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verkehrsregelung ergriffen werden.
Die konkreten Maßnahmen der Polizei richten sich am jeweiligen Einzelfall aus, wobei individuelle örtliche Gegebenheiten wie Größe, Lage, Zugangsmöglichkeiten, erwartetes Besucheraufkommen sowie regionale Erkenntnisse berücksichtigt werden.
Vielerorts schützen mobile Poller und stationäre Sperren das Veranstaltungsgelände.