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Kennzeichnung der Polizei bei Großlagen

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Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)

Durch die anonymisierte und individualisierte Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und -beamten in Baden-Württemberg wird eine noch einfachere Zuordnung ermöglicht, um beispielsweise Vorwürfe aufklären und gegebenenfalls entkräften zu können. Hierdurch wird das große Vertrauen der Menschen in die Polizei noch mehr gestärkt.

„Das Vertrauen der Menschen in unserePolizei ist groß: Dank der hervorragenden Arbeit unserer Polizei leben wir in einem der sichersten Länder weltweit, unsere Polizistinnen und Polizisten arbeiten bürgernah und hochprofessionell. Nun setzen wir eine Vereinbarung aus demKoalitionsvertrag um und verfeinern die bereits vorhandene Kennzeichnung bei sogenannten stehenden geschlossenen Einheiten, die etwa bei Demonstrationen oder bei Fußballspielen eingesetzt sind. Bei diesen Großlagen sind die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gut ausgestattet – was letztendlich dazu führt, dass sie durch die getragenen Einsatzhelme und die Ausrüstung nur schwer zu unterscheiden sind. Hier ermöglichen wir mit der anonymisierten und jetzt auch individualisierten Kennzeichnung eine noch einfachere Zuordnung als bisher, beispielsweise um Vorwürfe aufklären und ggf. entkräften zu können. Das stärkt das große Vertrauen der Menschen in die Polizei einmal mehr. Damit reihen wir uns auch in die Mehrzahl der Länder bundesweit ein, verzichten aber ganz bewusst auf eine verpflichtende Individualkennzeichnung etwa durch ein Namensschild oder auf eine verpflichtende anonyme Kennzeichnung etwa bei allen Streifenpolizistinnen und Streifenpolizisten wie zum Beispiel in Berlin und Rheinland-Pfalz. Bei der Landespolizei Baden-Württemberg sind derzeit insgesamt über 29.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte beschäftigt, davon rund 4.300 Anwärterinnen und Anwärter (Stand November 2022), bei denen die Regelung ganz überwiegend gar nicht zur Anwendung kommt. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten ist die Kennzeichnung bei den rund 1.640 Einsatzkräften, bei denen sie zur Anwendung kommt, anonym“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrates am 22.11.2022. Der Ministerrat hatte sich zuvor mit dem entsprechenden Gesetzentwurf befasst und ihn für die Anhörung freigegeben.

1.640 Polizeibeamtinnen und -beamte erhalten eine anonyme Kennzeichnung

Die 1.640 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Einsatz sowie der Einsatzhundertschaften Stuttgart und Mannheim/Karlsruhe erhalten persönlich zugeteilte anonyme Kennzeichnungen, bestehend aus der Länderkennung „BW“ und einer fünfstelligen Ziffernfolge. Diese werden per Klettschild vor Einsatzbeginn gut sichtbar an der Oberbekleidung der Einsatzbekleidung angebracht. Die individuellen Nummern sind in einer Datenbank gelistet und jeweils einer Beamtin oder einem Beamten zugeordnet.

Diese Einheiten, auf die die neue Regelung Anwendung findet, werden insbesondere bei der Bewältigung von Versammlungslagen, risikobehafteten Fußballeinsätzen oder anderen kritischen Lagen eingesetzt. Da die betreffenden Beamtinnen und Beamten speziell für Großlagen ausgebildet sind, kommen sie auch überregional und bundesweit zum Einsatz.

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