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Innenminister Thomas Strobl: „Ausreisepflichtige Ausländer müssen unser Land wieder verlassen“

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„Unser Land hat bei der Bewältigung des Flüchtlingszustroms eine historische Herausforderung bewältigt. Dabei haben wir gezeigt: Wir sind ein gastfreundliches und solidarisches Land. Angesichts der außerordentlichen Zuzugszahlen war aber immer klar, dass sich 2015 nicht wiederholen darf. Das ist gelungen. Wir haben die Zuzugszahlen deutlich reduziert. In Baden-Württemberg gibt es eine neue Konsequenz bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, bei der Vorstellung der Flüchtlingszahlen für das Jahr 2016 am Freitag, 13. Januar 2017, in Stuttgart.

„Im vergangenen Jahr 2016 kamen 32.947 Asylsuchende nach Baden-Württemberg. Im Jahr 2015 waren es noch rund 98.000. Allein im Oktober 2015, dem bisherigen Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung, wurden mehr als 17.300 Flüchtlinge gezählt“, so Strobl. Seit Jahresbeginn 2016 ging die Zahl der registrierten Asylsuchenden deutlich zurück. Im Januar wurden noch mehr als 8.600 Neuankömmlinge gezählt. Im September waren es nur noch etwa 1.500. Auf diesem Niveau sind die Zugangszahlen bis Jahresende geblieben.

Die größte Gruppe – 9.073 – kam im vergangenen Jahr aus Syrien. Weitere Herkunftsländer waren der Irak (3.977), Afghanistan (3.658), Gambia (3.257) und Nigeria (1.868).

„Wir haben die Zugangszahlen deutlich reduziert! Nun müssen wir alles dafür tun, dass die Zugänge auf diesem niedrigen Niveau bleiben und wir den Zuzug weiter begrenzen. Dazu gehört auch die konsequente Rückführung von ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern. Wir haben Herz für die mit Bleibeperspektive, müssen aber Härte gegen jene zeigen, die unser Land verlassen müssen. Der Rechtsstaat, der nach langen Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass jemand unser Land wieder verlassen muss, kann und darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. So haben wir 2016 in Baden-Württemberg die Zahl der Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert“, so Innenminister Strobl.

Im Jahr 2016 gab es insgesamt 3.638 Abschiebungen aus Baden-Württemberg. Im Jahr 2015 waren es noch 2.449. Die wesentlichen Zielländer bei Abschiebungen waren im Jahr 2016 Kosovo (954 Abschiebungen), Albanien (761), Serbien (661), Mazedonien (488) und Italien (176).

„Härte müssen wir insbesondere bei abgelehnten Asylbewerbern an den Tag legen, die Straftaten begehen. Bei den Ausländern, die eine Gefahr für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bürgerinnen und Bürger sind, gibt es bei uns null Toleranz. Wo dies vorübergehend nicht möglich ist, weil etwa der Heimatstaat die Rückkehr verweigert, müssen Auflagen wie Meldepflichten die Rückführung sicherstellen; auch eine Abschiebehaft sollte möglich sein“, ergänzte der Innenminister.

Bei Asylsuchenden mit schlechter Bleibeperspektive erfolgt frühzeitig eine gezielte Rückkehrberatung, um eine freiwillige Rückkehr zu forcieren.

„Die freiwilligen Ausreisen wurden erheblich gesteigert. Das liegt sicher auch daran, dass wir den Abschiebedruck hoch halten. Wir räumen der freiwilligen Rückkehr den Vorrang ein, aber selbstverständlich nutzen wir die Möglichkeit der Abschiebung, wenn der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise keine Folge geleistet wird“, so Strobl.

Mindestens 8.300 ausreisepflichtige Ausländer sind in diesem Jahr frei-willig in ihren Herkunftsstaat zurückgekehrt beziehungsweise erhielten eine Bewilligung zur Förderung ihrer Rückkehr. Dabei handelt es sich um diejenigen, die staatliche Hilfeleistung in Anspruch genommen haben. Dies sind die Programme REAG/GARP und das Landesprogramm „Frei-willige Rückkehr“; von Letzterem liegen allerdings noch nicht alle Zahlen vor. Damit ist die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen bereits jetzt um mehr als ein Viertel höher als im Jahr 2015, in dem es 6.309 geförderte freiwillige Ausreisen gab. Sie wird noch höher ausfallen, wenn voraussichtlich im März die Zahlen des Landesprogramms „Freiwillige Rückkehr“ vorliegen und zu den rund 8.300 addiert werden können.

In 3.577 Fällen konnte eine geplante Abschiebung nicht durchgeführt werden (2015: 3.976), weil beispielsweise ausreisepflichtige Ausländer nicht angetroffen wurden, Reisedokumente fehlten, gesundheitliche Gründe einer Abschiebung entgegenstanden oder die Härtefallkommissi-on mit dem Fall befasst wurde. Damit scheiterten im Jahr 2016 knapp 50 Prozent der Abschiebungen – im Jahr 2015 waren es noch über 60 Prozent. Eine Konsequenz ist, dass die Zahl der Abschiebungshaftplätze in der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim von derzeit 36 auf 80 Plätze ausgebaut wird.

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