Justizminister Rainer Stickelberger, Innenminister Reinhold Gall und Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz haben am Montag (16. März 2015) das Haus des Jugendrechts in Mannheim offiziell eröffnet. In Strafverfahren gegen Jugendliche arbeiten dort Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe gemeinsam unter einem Dach. Nach Stuttgart-Bad Cannstatt und Pforzheim ist das Haus des Jugendrechts in Mannheim nun die landesweit dritte Einrichtung dieser Art.
„Gerade im Jugendstrafverfahren gilt: Die Strafe soll der Tat auf dem Fuße folgen. Die enge Verzahnung von Justiz, Polizei und Jugendhilfe in unseren Häusern des Jugendrechts sichert eine gemeinsame Arbeit ohne Reibungsverluste und ermöglicht so eine rasche Reaktion auf die Straftaten von Jugendlichen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger. „Wir wollen Fehlentwicklungen bei Jugendlichen frühzeitig entgegenwirken. Das ist umso wichtiger, als der Umgang mit Teilen der jungen Menschen schwieriger geworden ist“, erklärte Innenminister Reinhold Gall. „In unserem Haus des Jugendrechts wird der Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes deutlicher in den Mittelpunkt rücken“, betonte Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.
Stickelberger und Gall wiesen darauf hin, dass die Zahl der verurteilten Jugendlichen in Baden-Württemberg allein im Jahr 2013 um über 10 Prozent gefallen und damit auf dem niedrigsten Stand seit 1995 sei. „Auch in Mannheim ist diese Zahl erfreulicherweise seit fünf Jahren rückläufig“, unterstrich Oberbürgermeister Kurz. „Mit dem Haus des Jugendrechts können wir nun noch effizienter auf die Jugenddelinquenz in unserer Stadt reagieren“.
Diese Entwicklung werde nicht zuletzt durch die Arbeit in den Häusern des Jugendrechts unterstützt. „Im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaft Pforzheim etwa ist die Zahl der jugendlichen Intensivtäter um 37 Prozent zurückgegangen. Diesen Erfolg führen die Praktiker vor Ort mit auf die Einrichtung des dortigen Hauses des Jugendrechts zurück“, so Stickelberger.
Die erzielten Erfolge seien Ansporn, auch künftig im Kampf gegen Jugendkriminalität nicht nachzulassen, waren sich die Minister einig. „Es geht hier nicht allein um Sicherheitsaspekte. Die Zukunft der straffälligen Jugendlichen steht auf dem Spiel“, betonte Minister Stickelberger. Bei dieser Aufgabe profitiere man ganz erheblich von den Erfahrungen und kreativen Ideen aus der Praxis. So bestehe etwa im Haus des Jugendrechts in Pforzheim - bundesweit einmalig - ein Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, die jugendlichen Straftäter könnten so unkompliziert und fachkundig in allen Fragen zu Ausbildung und Beschäftigung und über mögliche Perspektiven beraten werden. Im Mannheimer Haus des Jugendrechts sei unter anderem geplant, die Zusammenarbeit mit den Schulen, der offenen Jugendarbeit und dem Jugendschutz zu verbessern. Auf diese Weise wolle man möglichst bereits vor der Begehung von Straftaten auf gefährdete Jugendliche einwirken.
Weitere Informationen zu den Häusern des Jugendrechts:
In den Häusern des Jugendrechts sind all diejenigen Institutionen zusammengeführt, die vor Ort an Jugendstrafverfahren beteiligt sind: Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe. Auch das jeweils zuständige Gericht ist in die Verfahren eingebunden. Die enge Zusammenarbeit führt zu einer Beschleunigung von Verfahren. Zudem ist es möglich, individuell auf die jugendlichen Straftäter einzugehen.
Grundlage für die Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts Mannheim ist eine Rahmenvereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft Mannheim, dem Polizeipräsidium Mannheim und der Stadt Mannheim. Die örtliche Zuständigkeit um- fasst das gesamte Stadtgebiet Mannheims mit rund 300.000 Einwohnern. Inhaltlich ist das Haus des Jugendrechts grundsätzlich für alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig, die von im Stadtgebiet Mannheim wohnhaften Personen unter 18 Jahren begangen werden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ist mit einer Staatsanwaltsstelle im Haus des Jugendrechts vertreten. Das Polizeipräsidium Mannheim stellt für das Haus des Jugendrechts in dauernder Präsenz 14 Vollzugsstellen, davon drei Kriminal- und elf Schutzpolizeibeamte. Als spezialisierter Dienst des Jugendamtes ist die Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts vertreten.
Bereits seit 1999 besteht das bundesweit anerkannte Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt. Im Jahr 2012 wurde das weitere Haus des Jugendrechts Pforzheim - Enzkreis eingerichtet. Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine Ausweitung der Einrichtungen auf geeignete Städte in Baden-Württemberg ausgesprochen.