Polizei

Gemeinsame Fahndungseinsätze von Baden-Württemberg und Bayern

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Rückenansicht eines Polizisten der Polizei Baden-Württemberg.

Im Kampf gegen professionelle Einbrecherbanden haben Polizeikräfte aus Baden-Württemberg und Bayern bei abgestimmten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen vom 22. bis 31. Oktober insgesamt 15.223 Personen und 8.420 Fahrzeuge überprüft. Die 2.377 Beamtinnen und Beamte im Einsatz nahmen 99 Tatverdächtige vorläufig fest, gegen 17 Personen wurde Haftbefehl erlassen. Dabei wurden insgesamt 151 Straftaten wegen Diebstahls- und Verkehrsdelikten, Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz und Drogendelikten angezeigt. „Die im Juli zwischen Baden-Württemberg und Bayern abgeschlossene Kooperationsvereinbarung haben wir mit Leben erfüllt, im Süden haben es Straftäter jetzt noch schwerer“, unterstrich Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 4. November 2015, in Stuttgart.

In Baden-Württemberg konzentrierte sich die Fahndung auf die Polizeipräsidien Aalen, Heilbronn, Ulm und Konstanz. Dabei kamen auch Kräfte aus Bayern zum Einsatz. Auf bayerischer Seite führten unter anderem die Polizeipräsidien Unterfranken, Mittelfranken, Schwaben Nord und Schwaben Süd-West Einsätze durch, an denen auch Polizistinnen und Polizisten aus Baden-Württemberg beteiligt waren.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz konnte in Singen-Bohlingen ein Einbrecher auf frischer Tat ertappt und festgenommen werden. Auch in Heilbronn griffen die Fahndungskräfte eine verdächtige Person auf. Hinweise deuten darauf hin, dass Zusammenhänge zu mehreren Wohnungseinbruchdiebstählen bestehen. Im angrenzenden bayerischen Fahndungsraum des PP Schwaben Nord konnten drei Tatverdächtige kontrolliert und wegen räuberischen Diebstahls von 133 Zigarettenschachteln sofort zur Anzeige gebracht werden.

Weitere Bestandteile der Kooperationsvereinbarung werden ebenfalls bereits mit Nachdruck umgesetzt. Ein wesentlicher Teil ist der vereinfachte Austausch von Lageinformationen und Ermittlungserkenntnissen. Informationen über verdächtige Fahrzeuge und Personen, zu sichergestelltem Diebesgut und zu benutzten Tatmitteln werden nun täglich standardisiert übermittelt. Durch diesen Austausch konnten bereits erste Hinweise auf überregional agierende Täter und weitere Straftaten erlangt werden.

Auch beim Abgleich von Werkzeugspuren und Formspuren arbeiten Baden-Württemberg und Bayern noch feinmaschiger zusammen. Dabei werden momentan auch die technischen Grundlagen für eine gemeinsame Nutzung der baden-württembergischen Schuhspurensammlung geschaffen. Die bayerischen Ermittlungsbeamten werden darauf künftig direkt zugreifen können.

Daneben wurden die gemeinsamen Präventionsmaßnahmen enger verzahnt und haben Fahrt aufgenommen. Das Polizeipräsidium Konstanz und das angrenzende Polizeipräsidium Schwaben Süd-West haben als Auftakt auf der Allgäuer Festwoche vom 8. August bis 16. August 2015 einen gemeinsamen Informationsstand zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls besetzt. Weitere Aktionen, wie ein Diskussionsabend zum vorbeugenden Einbruchschutz in Neu-Ulm und der Einsatz des Informationsfahrzeuges der Polizei Baden-Württemberg beim Polizeipräsidium Konstanz, folgten. Bis Ende Oktober 2016 sind weitere Präventionsveranstaltungen geplant. Unter anderem soll ein erster gemeinsamer Tag des Einbruchschutzes in Ulm/Neu-Ulm stattfinden.

Daneben planen die beiden Bundesländer künftig regelmäßig gemeinsame Arbeitstagungen, die gemeinsame Ausbildung neuer polizeilicher Fachberater und die gemeinsame Gewinnung von Kooperationspartnern auch außerhalb der Polizei. Das Informationsfahrzeug der baden-württembergischen Polizei, als Ergänzung zu den bestehenden lokalen stationären (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen der regionalen Präsidien, soll künftig auch vor Ort in Bayern zum Einsatz kommen.

Das Fahrzeug dient dazu, die Bevölkerung für Sicherheitsfragen zu sensibilisieren, Tipps zu geben und Verhaltensweisen aufzuzeigen, sowie Informationen über bewährte Sicherungstechnik zum Schutz vor Einbruch zu geben. Zudem wollen Baden-Württemberg und Bayern die Wirksamkeit eingebauter Sicherungstechnik eingehender prüfen.

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