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Fahrplan für Umsetzung der Polizeireform weiter konkretisiert

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Die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren zur Polizeireform liegen voll im Zeitplan. „Wir werden pünktlich den notwendigen Abstimmungsprozess mit den zuständigen Ministerien einleiten“, betonte Innenminister Reinhold Gall im Anschluss an die Sitzung des Lenkungsausschusses am Mittwoch, 26. September 2012, in Stuttgart. Wie vom Ministerrat am 24. April 2012 beschlossen erstellt das Innenministerium bis Ende dieses Jahres eine Konzeption zur Umsetzung der Polizeireform, einen Entwurf des Polizeistruktur-Reformgesetzes sowie eine Konzeption zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeireform. Zudem werden das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft - wie im April ebenfalls vom Kabinett beschlossen - bis zum Jahresende eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu den finanziellen Auswirkungen der Polizeireform erarbeiten.

Im Anschluss sei für das erste Quartal 2013 geplant, die Anhörung zu dem Gesetzentwurf unter anderem der kommunalen Landesverbände sowie der Berufsvertretungen vorzunehmen. Parallel dazu erfolge die Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren werde für das zweite und dritte Quartal 2013 ins Auge gefasst. „Unser Ziel ist, dass der Landtag noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2013 den Gesetzentwurf beschließt“, erklärte Gall.

Der Minister betonte, dass neben dem Gesetzgebungsverfahren ein besonderes Augenmerk auf die sozialverträgliche Umsetzung der Polizeireform gerichtet werde. Der erste Entwurf der Konzeption zum Interessenbekundungsverfahren liege dem Innenministerium vor und werde projektintern fortentwickelt. Um das mehrstufige Verfahren mit der notwendigen Sorgfalt und unter intensiver Einbindung der Personal- sowie Interessensvertretungen zu betreiben, werde dafür reichlich Zeit eingeräumt.

Es sei vorgesehen, im Februar 2013 mit den ersten Schritten zu beginnen und es Ende 2013 abzuschließen. Gall erklärte: „Das Interessenbekundungsverfahren dient vor allem der Wahrung der persönlichen Interessen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist selbstverständlich, sich dafür die notwendige Zeit zu nehmen.“ Erst danach, also Anfang 2014, könne die Reform greifen. Dann sei es auch realisierbar, die polizeilichen Einsätze bereits in der neuen technischen Umgebung der künftigen Einsatzleitstellen zu führen und zu koordinieren. Ohnehin sei es sinnvoll, den Start in der neuen Organisationsstruktur zu Beginn eines Haushaltsjahres zu unternehmen.

Zwischenzeitlich sei entschieden, so Gall weiter, die künftigen regionalen Polizeipräsidien nach ihrem jeweiligen Standort zu benennen. Sie werden  daher wie folgt bezeichnet:

  • Polizeipräsidium Stuttgart (unverändert)
  • Polizeipräsidium Mannheim
  • Polizeipräsidium Heilbronn
  • Polizeipräsidium Karlsruhe
  • Polizeipräsidium Ludwigsburg
  • Polizeipräsidium Aalen
  • Polizeipräsidium Offenburg
  • Polizeipräsidium Reutlingen
  • Polizeipräsidium Ulm
  • Polizeipräsidium Freiburg
  • Polizeipräsidium Tuttlingen
  • Polizeipräsidium Konstanz

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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