Rückführung

Erster Sammelcharter nach Pristina

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Heute ist erstmals seit Beginn einer konzentrierten Aktion des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Mitte Februar in fünf Bundesländern ein Sammelcharter zur Rückführung von ausreisepflichtigen Kosovaren aus Baden-Württemberg gestartet. Mit dem Flug vom Baden Airpark wurden 66 Personen, deren Asylantrag vom BAMF abgelehnt worden war,  in ihr Heimatland abgeschoben. 32 Kosovaren kamen aus Baden-Württemberg, 34 Kosovaren aus anderen Bundesländern.

„Ich bedauere es, dass die betroffenen Personen von der Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise keinen Gebrauch gemacht haben“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 1. April 2015, in Stuttgart. Aufgrund des starken Anstiegs von Antragstellern aus dem Kosovo zu Beginn des Jahres werden deren Asylanträge seit Mitte Februar in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen vom BAMF vorrangig bearbeitet. Auf die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe eigens in Veranstaltungen in der örtlichen Landeserstaufnahmeeinrichtung hingewiesen.

„Die aus dem Kosovo ausgereisten Menschen hoffen, verleitet durch falsche Informationen von Schleppern in der Heimat, auf ein besseres Leben in Deutschland. Das ist verständlich, aber kein Asylgrund“, sagte der Innenminister. Das Asylverfahren ist allein Ausländern vorbehalten, die im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung suchen. Dementsprechend lag die Schutzquote, also der Anteil der positiven Entscheidungen über Asylanträge, im Januar 2015 für den Kosovo bei nur 0,3 Prozent. Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes rechtfertigt die Situation im Kosovo auch keine Anordnung eines allgemeinen Abschiebungsstopps.

Bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber haben die unmittelbare gesetzliche Pflicht, Deutschland wieder zu verlassen. Kommen Ausländer dieser Pflicht nicht nach, wird die Ausreisepflicht zwangsweise durchgesetzt. Vorrangig ist aber eine freiwillige Ausreise. Beratung und Hilfe hierfür gibt es unter anderem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen, wo die betroffenen Antragsteller aus dem Kosovo zu einem großen Teil untergebracht sind.

„Die Menschen sind klug beraten, freiwillig auszureisen. Ansonsten müssen wir die Rückführungen konsequent fortsetzen“, kündigte der Innenminister mit Blick auf die mehr als 800 Kosovaren an, die seit Beginn der konzentrierten Aktion bereits vom BAMF einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Die Reisekosten für die Rückkehr könnten übernommen werden.

„Die Akzeptanz des Flüchtlingsschutzes in der Gesellschaft setzt voraus, dass Asylbewerber, bei denen kein Schutzgrund vorliegt, wieder ausreisen und ihr Aufenthalt gegebenenfalls auch im Wege der Abschiebung konsequent beendet wird“, erklärte Minister Gall. Das Asylverfahren dürfe kein Instrument für eine Zuwanderung aus anderen Motiven sein, um ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland zu erwerben. Einer Anreizwirkung, die zu einer verstärkten Zweckentfremdung des Asylverfahrens führt, gelte es nachhaltig entgegenzuwirken. Deshalb würden ausreisepflichtige Kosovaren, die zur freiwilligen Ausreise nicht bereit sind, umgehend konsequent zurückgeführt.

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