Katastrophenschutz

Erhebliche Bedenken gegen Katastrophenschutzverfahren auf europäischer Ebene

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Zu den Bestrebungen der Europäische Union, sich den auf kommunaler und Länderebene bewährten Katastrophenschutz zu unterstellen, sagte Innenminister Reinhold Gall im Vorfeld der Konferenz der Innenminister und -senatoren am Mittwoch, 30. Mai 2012 in Stuttgart: „Die EU darf kein Weisungsrecht über die nationalen Katastrophenschutzbehörden ausüben.“ Der eigentliche Katastrophenschutz falle in die Kompetenz der Bundesländer. In Deutschland habe es sich bewährt, den Katastrophenschutz dezentral vor Ort zu organisieren, etwa durch Feuerwehr und die im Land tätigen Hilfsorganisationen.

Gall: „Besonders die Schaffung eines freiwilligen Ressourcenpools sehen wir kritisch.“ Der Pool könne sich zu einer Zwangsmaßnahme für aktive Mitgliedstaaten und einem sicheren Ruhekissen für weniger aktive Mitgliedstaaten entwickeln. Entsprechendes gelte für die von der EU vorgesehene Schaffung eigener Ressourcen der Gemeinschaft. Insgesamt bestehe hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgelegten Pläne noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. „Katastrophenschutz muss Ländersache bleiben, dafür setze ich mich in der Innenministerkonferenz ein“, betonte Gall.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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