Kabinettsauschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Entschlossen gegen Gewalt an Schulen

Am 19. November befasste sich der Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ mit dem Themenschwerpunkt „Gewalt an Schulen“. Die Fälle von Gewalt an Schulen waren 2023 auf einem Fünfjahreshoch und haben um 13,5 Prozent zugenommen.

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Kabinettsausschuss "Entschlossen gegen Hass und Hetze"

Mit Blick darauf schreiben Innenministerium und Kultusministerium die Gemeinsame Erklärung zu Angeboten im Bereich der Prävention für Schulen fort. Das bestehende Präventionsangebot der Polizei für Schulen wird dabei erweitert und übersichtlicher aufbereitet.

„Die Schule soll ein Ort des Lernens, des Respekts und des friedlichen Miteinanders sein. Ganz entscheidend dabei ist, dass Schulen geschützte Räume bleiben, in denen sich Kinder und Jugendliche frei von Gewalt entwickeln und sich sicher und geborgen fühlen können. Die Entwicklungen der letzten Jahre beobachten wir mit Sorge, denn Gewalt und Aggression in Schulen nehmen zu. Dem wirken wir entschlossen entgegen: Wir erweitern das Präventionsangebot der Polizei um ein spezielles Modul ‚Messerkriminalität‘. Mit dem Flyer ‚Prävention auf dem Stundenplan‘ informieren wir die Schulen noch strukturierter und besser über das große polizeiliche Präventionsangebot“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 19. November 2024 als Vorsitzender der sechsten Sitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“.

Kultusstaatssekretär Volker Schebesta MdL ergänzte: „Gewalt an Schulen ist ein Problem, das wir sehr ernst nehmen. In den letzten zehn Jahren haben wir gezielte Maßnahmen an Schulen mit dem Präventionsrahmenkonzept „stark.stärker.WIR.“ ergriffen, um ein sicheres Schulumfeld zu schaffen und Gewalt zu verhindern. Wir werden unser Tun und Handeln aber im Zusammenspiel mit allen Akteuren stetig weiterentwickeln – gemeinsam mit Lehrkräften, Präventionsbeauftragten, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie den zuständigen Behörden. Wir reden hier über eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch über die Verantwortung von Schule hinausgeht.“

Präventionsangebote an Schulen

Ziel der polizeilichen Präventionsangebote an Schulen ist es, bestmöglich auf Gefahren vorzubereiten, das Selbstbewusstsein zu stärken und das Urteilsvermögen zu schärfen – für mehr Sicherheit im Alltag. Neben der klassischen Verkehrsprävention mit Modulen wie dem Schulwegtraining, der Radfahrausbildung oder dem Schulbustraining, spielt auch die Drogenprävention weiterhin eine Rolle. Einen bedeutenden Bereich stellen auch die Module rund um Hass, Hetze und Gewalt dar. So wurden im Jahr 2023 rund 66.000 Personen in über 2.800 Veranstaltungen im Modul „Herausforderung Gewalt“ zum gewaltfreien Umgang mit Konflikten geschult. Mit dem Modul „Klasse im Netz“ zum Thema Mediengefahren wurden rund 119.000 Schülerinnen und Schüler in 4.500 Veranstaltungen erreicht. Speziell zum Thema „Messerkriminalität“ hat die Polizei aktuell ein neues Modul entwickelt. Dabei geht es darum, das Bewusstsein für Gewalt zu schärfen und Empathie zu fördern. Jugendliche sollen verstehen, welche Konsequenzen ihr Handeln haben kann – nicht nur für sich selbst, sondern vor allem für andere. In dem Modul soll Jugendlichen klargemacht werden, dass sie auch ohne Waffen stark sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Polizeipräsidien führen das Modul anlassbezogen im Klassen- oder Gruppenrahmen an weiterführenden Schulen durch.

Die im Jahr 2015 vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg vereinbarte „Gemeinsame Erklärung zu Angeboten im Bereich der Prävention für Schulen“ hat sich bewährt und wird fortgeführt. Gemeinsames Ziel ist weiterhin, möglichst alle Kinder und Jugendliche mit präventiven Angeboten und Maßnahmen zu stärken und resilient zu machen. Dazu werden die bestehenden Präventionsangebote ständig hinterfragt und bei Bedarf weiterentwickelt. Schulische Prävention wird als zentraler Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags altersgerecht für alle Klassen und Schularten angeboten. Die schulische Präventionsarbeit wird durch die polizeiliche Kriminal- und Verkehrsunfallprävention ergänzt. Mit der Fortschreibung wird die bisherige vertrauensvolle, gut abgestimmte und eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern gestärkt und weitergeführt. Die Bandbreite der polizeilichen Prävention ist insgesamt sehr groß und die Polizei arbeitet hier auf verschiedenen Ebenen mit vielen Partnern zusammen.

Auch die Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg tragen wesentlich zur Präventionsarbeit bei. In den landesweit bislang neun Einrichtungen dieser Art arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe besonders eng zusammen, um für eine schnelle und konsequente Sanktionierung jugendlicher Straftäter zu sorgen und diesen zugleich frühzeitig und zielgerichtet Hilfsangebote für ein straffreies Leben zu vermitteln. Justizministerin Marion Gentges erklärte dazu: „Im Land verfolgen wir unsere Präventionsanstrengungen gerade im Jugendbereich und die Bemühungen, Jugendliche und Heranwachsende nach Straftaten wieder auf einen straffreien Weg zu bringen, intensiv weiter. Bei der Schaffung weiterer Häuser des Jugendrechts stehen wir bereits in den Startlöchern. In Konstanz ist die Inbetriebnahme noch in diesem Jahr geplant. In Stuttgart wird für die Innenstadtbezirke voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 ein weiteres Haus des Jugendrechts eröffnet. Auch in Heidelberg, Lahr und Ravensburg wird es voraussichtlich schon im Jahr 2025 losgehen. In Kehl wird das Haus voraussichtlich im Jahr 2026 eröffnet.“

In den Häusern des Jugendrechts werden auch eigene pädagogische Projekte, teilweise gemeinsam mit Kooperationspartnern, entwickelt und durchgeführt. So bietet beispielsweise das Haus des Jugendrechts Stuttgart-Bad Cannstatt für jugendliche Täter von Körperverletzungsdelikten ein Opferempathie-Training und im Falle massiver Gewaltdelikte eine vom Institut „Systegra“ Stuttgart entwickelte Tätertherapie an.

Zum Infoflyer "Prävention auf dem Stundenplan"

Gewalt an Schulen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 weist 2.838 Personen als Opfer von Gewalt an Schulen aus, davon 141 Lehrkräfte und 2.697 Schülerinnen und Schüler. Die Fälle von Gewalt an Schulen, von denen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte betroffen sind, nahmen um 13,5 Prozent auf ein Fünfjahreshoch zu und spielen sich überwiegend im Bereich der Rohheitsdelikte ab. Rund 52 Prozent machen Fälle der vorsätzlichen leichten beziehungsweise einfachen Körperverletzung aus sowie etwa 16 Prozent Fälle der gefährlichen Körperverletzung. Rund 18 Prozent entfallen auf Bedrohungen.

Bei den Straftaten werden etwa 56 Prozent der Opfer leicht verletzt. Fünf Schülerinnen und 25 Schüler werden schwer und zwei Schüler tödlich verletzt. Kinder und Jugendliche bilden mehr als acht von zehn der Tatverdächtigen von Gewalt an Schulen ab. 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die Opfer einer Straftat werden, sind zwischen zwölf und 15 Jahre alt. Da sich die Täter und Opfer in den meisten Fällen bekannt sind, liegt die Aufklärungsquote auf einem sehr hohen Niveau.

Ungeachtet eines möglichen Zusammenhangs zum Schulbetrieb wurden im Jahr 2023 rein an der Tatörtlichkeit Schule 181 Straftaten mit dem Tatmittel Messer begangen. In vier von zehn Fällen handelt es sich um Bedrohungen.

Im Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ unter Leitung des Stv. Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl sind neben dem Innenministerium auch das Staats-, das Kultus-, das Sozial-, und das Justizministerium vertreten. Die Koordination übernimmt die Geschäftsstelle des Innenministeriums. Zusätzlich hierzu hat die Landesregierung eine Task Force gegen Hass und Hetze eingesetzt. Diese Task Force ist interdisziplinär aufgestellt und arbeitet dem Kabinettsausschuss zu. Sie hat die Aufgabe, einschlägige Bedrohungen im Bereich Hass und Hetze festzustellen und diesen entgegenzuwirken. Ihre Geschäftsstelle ist beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg angesiedelt.

Der Kabinettsausschuss hat inzwischen 40 Arbeitspakete beschlossen und mit der Umsetzung begonnen. 22 dieser 40 Arbeitspakete sind bereits erfolgreich abgeschlossen und werden gemeinsam mit allen künftigen Maßnahmen in einem digitalen Aktionsplan auf der bestehenden Website der „Initiative für Toleranz im Netz“ übersichtlich zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung des Aktionsplans erfolgte im Juli 2024 und wird fortlaufend aktualisiert.

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