Digitale Verwaltung

Elektronischer Personalausweis für das Smartphone

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Der elektronische Personalausweis fürs Handy kommt – einfach, nutzerfreundlich, unkompliziert, unbürokratisch und praktisch. Heute stimmte der Bundesrat dafür.

„Für die allermeisten Deutschen ist ihr Smartphone ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag: Telefonbuch, Kalender, Fotoapparat, Soziale Medien, Nachrichtenquelle. Durchschnittlich 80 Apps befinden sich hierzulande auf jedem Smartphone. Jetzt kann eine einundachtzigste App dazukommen. Eine App, mit der sich jede Bürgerin, jeder Bürger ihren oder seinen Identitätsnachweis aufs Handy laden kann. Einen digitalen Personalausweis, mit dem man sich online einfach ausweisen kann – beim Onlineshopping oder auf dem virtuellen Bürgeramt,“ sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und DigitalisierungsministerThomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung imBundesrat.

Identitätsnachweis allein mit dem Handy

Das „Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ hat das Ziel, die sichere Identifizierung einer Person mittels des elektronischen Identitätsnachweises nutzerfreundlich weiterzuentwickeln. Dazu wird der elektronische Identitätsnachweis allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht. Der Bundestag hatte das Gesetz am 20. Mai 2021 verabschiedet. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats haben sich die Länder einstimmig für das Gesetz ausgesprochen. Damit kann es nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden.

Sicherheit des Identifizierungsmittels ist wichtig

„Der Bundesrat hat heute einen wesentlichen Fortschritt bei der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Die Nutzerfreundlichkeit ist dabei entscheidend. Und hier kommen wir ein gutes Stück voran, wenn wir für den elektronischen Identitätsnachweis ein mobiles Endgerät nutzen können. Wichtig ist dabei freilich, dass wir für die Sicherheit des zusätzlichen Identifizierungsmittels sorgen. Jede und jeder muss darauf vertrauen können, dass seine Identität sicher geschützt wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür enthält der Gesetzentwurf schon. Mit der Einführung des digitalen Personalausweises für Smartphones gehen wir einen weiteren Schritt zur erfolgreichen Digitalisierung – auch in der öffentlichen Verwaltung. Der Bürger geht künftig nicht mehr aufs Amt, sondern das Amt kommt zum Bürger“, erklärte Digitalisierungs- und Innenminister Thomas Strobl in der heutigen Sitzung des Bundesrates für das Land Baden-Württemberg in einem Debattenbeitrag.

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