Sicherheit

Baden-Württemberg schließt mit dem Technischen Hilfswerk Vereinbarung zum Betrieb von Notfallstationen ab

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„Baden-Württemberg ist das erste Land, das mit dem Technischen Hilfswerk eine Vereinbarung zum Betrieb von Notfallstationen abschließt. Das zeigt: Beim Schutz der Bevölkerung – insbesondere vor den Folgen kerntechnischer Unfälle – arbeitet Baden-Württemberg mit allen beteiligten Organisationen und Einrichtungen eng zusammen“, sagte Staatssekretär Wilfried Klenk MdL heute (25. Juli 2018) in Backnang. Anlass war die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) über die Unterstützung zum Betrieb von Notfallstationen für Baden-Württemberg.

„Mit der Vereinbarung erklärt sich der Landesverband Baden-Württemberg des Technischen Hilfswerk dazu bereit, mit bis zu fünf Fachgruppen die Führung und Kommunikation, die an den Standorten der Notfallstationen als Führungs- und Kommunikationszentrale dienen können, zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Technische Hilfswerk bei Bedarf Personal, welches zum Betrieb der Notfallstation eingesetzt werden kann“, erklärte Klenk.

Notfallstationen werden zum Beispiel bei einem kerntechnischen Unfall in Turnhallen oder Schulen eingerichtet, um Betroffene im Bedarfsfall zu dekontaminieren. In einer Notfallstation können Betroffene abklären lassen, ob sie radioaktiv verunreinigt wurden. Sie können sich strahlenmedizinisch beraten lassen und werden gegebenenfalls durch Duschen oder Waschen gereinigt. Auf einem Abrollbehälter befindet sich Messtechnik, um eine mögliche radioaktive Belastung der betroffenen Bevölkerung feststellen zu können. Darüber hinaus ist der Abrollbehälter mit Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte bestückt. Doch nicht nur nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk, sondern auch bei anderen Unglücksfällen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen kann die Einrichtung einer Notfallstation erforderlich sein.

„Die Einrichtung und der Betrieb einer Notfallstation stellen eine große logistische Herausforderung dar. Es lag deshalb für uns nahe, mit dem Technischen Hilfswerk im technischen Bereich, also in dessen Kernkompetenz, zu kooperieren und die bereits sehr gute Zusammenarbeit weiter auszubauen“, so Staatssekretär Wilfried Klenk.

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