„Wir dulden in Baden-Württemberg keine rechtsextremistischen Vereinigungen, die in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweisen. Sie sollen wissen, dass wir auf ihre Umtriebe die passenden Antworten haben.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 18. Dezember 2014, in Stuttgart, der gegen die im Raum Göppingen agierenden „Autonomen Nationalisten Göppingen“ (AN GÖPPINGEN) ein Vereinsverbot erlassen hat.
Heute Morgen sei den Mitgliedern der AN GÖPPINGEN die Verbotsverfügung des Innenministeriums durch Polizeikräfte zugestellt und zeitgleich mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Vereinigung unter Leitung des Landeskriminalamtes durchsucht worden. Damit sei das vom Innenminister gegen die Vereinigung ausgesprochene Vereinsverbot vollzogen, der Verein aufgelöst und ihm jede Tätigkeit untersagt worden. Das Vereinsvermögen sei beschlagnahmt und eingezogen.
Die offene Zurschaustellung rechten Gedankenguts sowie die Gewaltbereitschaft der AN GÖPPINGEN habe zu einer erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung in Göppingen geführt. Ziel des Vereins sei der „Kampf gegen das derzeitige politische System durch einen revolutionären radikalen und konsequenten Wandel der Politikform“ gewesen. Zudem verfolgte die Gruppierung das Ziel, in Göppingen eine „national befreite Zone“ zu errichten, in der sie gegenüber dem linken politischen Gegner und dem Staat eine Vormachtstellung einnehmen und diese im Zweifel auch mittels Gewalt verteidigen wollte. Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 sei die Vereinigung in den vergangenen Jahren im Landkreis Göppingen durch die Organisation von Versammlungen mit überregionalen Teilnehmern, das nächtliche Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie Gewaltstraftaten in Erscheinung getreten. Mit vielen dieser Aktionen habe die AN GÖPPINGEN ihre ideologische Nähe zum historischen Nationalsozialismus bekundet und zur Relativierung deutscher Kriegsverbrechen beigetragen. Seit dem Bestehen der Vereinigung im Jahr 2009 bis zum Erlass der Verfügung seien den Behörden in Baden-Württemberg weit über 150 Aktivitäten der Vereinigung bekannt geworden. „Wir haben eine wehrhafte Demokratie; hier ist kein Patz für Organisationen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten und deren Zwecke und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen“, sagte Gall.
Gegenüber den Mitgliedern der AN GÖPPINGEN werde derzeit auch ein Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt. Offensichtlich habe die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften gegen einzelne Vereinsmitglieder in der Vergangenheit zur Verhinderung weiterer Tätigkeiten der Vereinigung aber nicht ausgereicht. Soweit Mitglieder der Vereinigung in der Vergangenheit im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Verein strafrechtlich belangt worden seien, habe dies ebenso wenig wie die Durchsuchungsmaßnahmen in dem Strafverfahren zu einer Beendigung der Aktivitäten geführt. Dies zeige, dass sich die Vereinigung von strafrechtlichen Maßnahmen nicht beeindrucken lasse. Nur durch ein Vereinsverbot könne die Auflösung der Vereinigung, der Einzug der Vermögenswerte, ein Betätigungsverbot sowie das Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen ausgesprochen werden.
„Um künftige Aktivitäten der Vereinigung wirksam zu verhindern, ist deshalb eine präventive Maßnahme wie das heute vollzogene Vereinsverbot notwendig und zugleich die richtige Reaktion auf die Umtriebe der AN GÖPPINGEN“, sagte Innenminister Gall.
Als zuständige Verbotsbehörde könne das Innenministerium Baden-Württemberg Vereinsverbote aussprechen, wenn Verbotsgründe vorlägen. Dem Vereinsverbot seien monatelange Ermittlungen und Vorbereitungen der Polizei, des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Innenministeriums vorausgegangen. „Das Verbot zeigt die vorbildliche Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Extremistische Gruppierungen werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft“, betonte der Innenminister.