Sicherheit

Anschluss der Waffenbehörden aus dem Land an das Nationale Waffenregister

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„Die Waffenbehörden in Baden-Württemberg haben mit der erfolgreichen Übertragung ihres Datenbestands in die zentrale Datei einen Meilenstein zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters gesetzt und das Startsignal für die operative Umsetzung gegeben.“ Darauf hat Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart hingewiesen.

Die 148 örtlichen Waffenbehörden aus dem Land hätten ihren Datenbestand in der Zeit vom 22. Oktober bis 9. November 2012 in die zentrale Datei beim Bundesverwaltungsamt in Köln übertragen. Damit habe der operative Aufbau des Nationalen Waffenregisters begonnen. Die Datenübermittlungen der Waffenbehörden der anderen Länder würden sich daran anschließen und sollten bis Ende 2012 abgeschlossen werden.

„Nach Abschluss der Datenübertragungen an das Bundesverwaltungsamt werden wir erstmals verlässliche Zahlen über den legalen Waffenbesitz in Deutschland erhalten“, so Gall. In dem Register seien bundesweit insbesondere die Daten der erlaubnispflichtigen Schusswaffen sowie der Erwerber und Besitzer dieser Waffen zentral zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten. Bisher würden diese Daten nur dezentral bei bundesweit rund 550 Waffenbehörden gespeichert. Die Behörden seien nicht untereinander vernetzt, würden bisher unterschiedliche Software nutzen und die Daten auf verschiedene Art und Weise dokumentieren. Recherchen der Waffenbehörden und der Polizei nach einzelnen Waffen oder Waffenbesitzern seien deshalb nahezu aussichtslos und ausgeschlossen. Mit der umfangreichen Vorbereitung des Projekts sei eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und des Innenministeriums Baden-Württemberg beauftragt worden. „Die Arbeitsgruppe hat ein hervorragendes Produkt entwickelt. Das Konzept wecke bereits jetzt die Aufmerksamkeit in anderen europäischen Ländern“, lobte Gall.

Besonderes Gewicht sei auch auf den Datenschutz gelegt worden. Alle Waffenbehörden hätten aufgrund des hohen Sicherheitsstandards in diesem Bereich ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept erstellen müssen, um einen unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern. Ohne Nachweis einer ausreichenden Datensicherheit könne keine Waffenbehörde an das Nationale Waffenregister angebunden werden.

Weitere Informationen:

Bund und Länder hatten sich nach dem verheerenden Amoklauf in Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 darauf verständigt, bis Ende 2012 ein Nationales Waffenregister zu errichten. Das Register soll nach seiner vollständigen Errichtung ab 1. Januar 2013 zu einer spürbaren Modernisierung der Waffenverwaltung bei Bund und Ländern führen. Die Verwaltungsabläufe in diesem sicherheitsrelevanten Bereich sollen effizienter werden.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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