„Angesichts des hohen Anteils von Flüchtlingen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, ist für eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen eine Abschiebungshafteinrichtung in Baden-Württemberg erforderlich. Die Abschiebungshaft sichert die Durchsetzung der Ausreisepflicht und kommt nur als ultima ratio in Betracht“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 1. April 2016, bei der Inbetriebnahme der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim. Die Anordnung von Abschiebungshaft sei an erhebliche rechtliche Hürden gebunden. Voraussetzung sei die begründete Annahme, dass der Ausländer untertauchen wolle. Sie setze die persönliche Anhörung und Anordnung durch den Richter voraus und müsse mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 17. Juli 2014 entschieden, dass eine gemeinsame Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und Strafgefangenen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt auch bei getrennter Unterbringung nicht zulässig ist. Als Folge dieses Urteils stehen in Baden-Württemberg wie auch in mehreren anderen Bundesländern keine Plätze für die Abschiebungshaft mehr zur Verfügung. Daraufhin habe der Ministerrat am 24. März 2015 das Innenministerium federführend beauftragt, eine Abschiebungshafteinrichtung für Baden-Württemberg auf den Weg zu bringen.
„Innerhalb kürzester Zeit wurden in einer ersten Bauphase in der bisherigen Jugendstrafanstalt in Pforzheim 21 Abschiebungshaftplätze eingerichtet“, betonte Minister Gall. Die Bewertung mehrerer in Betracht gezogener Standorte habe ergeben, dass die bisherige Jugendstrafanstalt mit Abstand am besten geeignet sei. Für den Standort Pforzheim spreche vor allem die gute verkehrsmäßige Erreichbarkeit der hauptsächlich für Abschiebungen in Betracht kommenden Flughäfen Stuttgart, Frankfurt und Baden Airpark.
Auch habe die Vornutzung als Jugendhaftanstalt für eine Weiternutzung als Abschiebungshafteinrichtung gesprochen. Im Vergleich zu einem Neubau habe ein Umbau ungleich schneller bewerkstelligt werden können. Fast genau ein Jahr nach der Ministerratsentscheidung könne deshalb die Abschiebungshafteinrichtung in Betrieb genommen werden – ausgerichtet zunächst für 21 Haftplätze. Bis zum Frühjahr 2018 werde die Kapazität auf 80 Plätze erhöht. Hierfür seien aber noch umfangreichere Umbaumaßnahmen erforderlich.
Der Innenminister erklärte: „Beim Umbau gilt das Motto: Aus Zellen werden Zimmer.“ Denn die Untergebrachten seien keine Straftäter, die eine Strafe verbüßten. Sie würden vielmehr in Haft genommen, um ihre Abschiebung sicherzustellen, nachdem sie ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen. Deshalb sei beim Umbau das Ziel gewesen, den Gefängnischarakter durch bauliche Veränderungen soweit wie möglich zu minimieren, ohne dabei Sicherheitsbelange zu vernachlässigen. Wenn Sicherheitsgründe nicht dagegen sprächen, dürften die Untergebrachten sich außerhalb der Nachtruhe in der Einrichtung frei bewegen, Besuche empfangen, Zeitungen beziehen, Fernsehen, Radio hören, telefonieren, im Internetcafé das Internet nutzen, Post und Geschenke erhalten, selbst kochen und eigene Kleidung tragen.
Regierungspräsidentin Nicolette Kressl verwies darauf, dass die Abschiebungshafteinrichtung organisatorisch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, landesweit für Abschiebungen zuständig, angesiedelt sei. „Das Referat Abschiebungshaft wird ein weiterer Baustein bei der Stärkung der Rückführung, die wir im Zuge der Neuorganisation der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums anstreben“, erläuterte Kressl. Mit Referatsleiter Hans-Peter Paukner sei ein erfahrener Vollzugspraktiker aus der Justiz gewonnen worden, der bereits den Aufbau der Einrichtung sachkundig in die Hand genommen habe. Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in der Abschiebungshafteinrichtung sei von einem Teil der Landesbediensteten der bisherigen Jugendstrafanstalt bereits in Anspruch genommen worden.
Im Jahr 2016 wurden bislang 740 ausreisepflichtige Ausländer aus Baden-Württemberg abgeschoben (Stand: 30. März 2016). Im Jahr 2015 waren es insgesamt 2.449 Personen, im Jahr 2014 waren es 1.211.
Innenminister Gall und Regierungspräsidentin Kressl appellierten an ausreisepflichtige Flüchtlinge, ihrer Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen: „Geben sie der freiwilligen Ausreise den Vorzug, dadurch können sie weitere rechtliche Nachteile vermeiden und Hilfen für die Rückkehr erhalten“, sagten Gall und Kressl. Allein im Januar und Februar 2016 sind mehr als 1.000 ausreisepflichtigen Ausländern Rückkehrhilfen für die freiwillige Ausreise bewilligt worden.