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14. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg hat den Bericht der Härtefallkommission des Landes für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die Zahl der Härtefalleingaben ist im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 weiter zurückgegangen. Insgesamt wurden 139 Anträge (2018 noch 171) gestellt.

Die Härtefallkommission befasste sich 2019 mit 187 Eingaben (355 im Vorjahr), welche zum Teil noch aus Rückständen aus dem Vorjahr stammten. Insgesamt wurde die Befassung bei 67 Eingaben als unzulässig abgelehnt. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um Eingaben von Ausländern, die zum Zeitpunkt der Eingabe nicht vollziehbar ausreisepflichtig waren, ein anderes Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts anstrebten, untergetaucht waren oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Eingabe an die Härtefallkommission gerichtet hatten und die erneute Eingabe kein wesentliches neues Vorbringen enthielt. 

Inhaltliche Befassung mit 120 Eingaben

Mit 120 Eingaben befasste sich die Kommission inhaltlich und entschied in der Sache über ein Härtefallersuchen an das Innenministerium. Bei 19 Eingaben konnte – zumeist wegen sehr kurzen Aufenthalts der Antragsteller – kaum eine Integration festgestellt werden. Die Eingaben waren deshalb offensichtlich unbegründet. 101 Eingaben prüfte die Kommission eingehend und abschließend. Davon führten 39 zu einem Härtefallersuchen an das Innenministerium.

Insgesamt 62 der eingehend beratenen Fälle führten wegen Nichterreichens der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu keinem Ersuchen. Ausschlaggebend für die ablehnenden Entscheidungen waren meist eine nicht gelungene wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration oder Straftaten von einigem Gewicht, wobei auch in solchen Fällen stets eine Gesamtabwägung aller Umstände erfolgte, was bedeutet, dass ein negativer Aspekt allein ebenso wenig wie ein einziger positiver Gesichtspunkt die Entscheidungen der Härtefallkommission bestimmt. Auch die zu erwartenden Belastungen der öffentlichen Kassen, besonders die der kommunalen Sozialhilfeträger (Stadt- und Landkreise), wurden in die Erwägungen der Härtefallkommission einbezogen, waren aber für sich allein gesehen kein Ablehnungsgrund. 

Die Anträge in den ersten Jahren der Einrichtung der Härtefallkommission kamen überwiegend von Menschen, die sich bereits länger im Inland aufhielten und gut integriert waren. Inzwischen bedarf es in diesen Fällen nicht einer Entscheidung der Härtefallkommission, da entsprechende Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Bleibeperspektiven eröffnen. Hierzu zählen die Ausbildungsduldung, die Beschäftigungsduldung sowie die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen bei guter Integration. Die Härtefallkommission ist jedoch weiterhin ein sehr wichtiges Instrument. Sie kann ausreisepflichtigen Ausländern in besonders gelagerten Einzelfällen, um unzumutbare Härten abzuwenden, ein Aufenthaltsrecht ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Identität der Antragsteller geklärt ist; wer bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt, vermindert seine Chance auf Gewährung eines Aufenthaltsrechts.

4 von 5 Ersuchen wurde stattgegeben

Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Anträge von Einzelpersonen gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozentpunkte gestiegen, wohingegen die Anträge von Familien entsprechend zurückgingen. Die Mehrheit der Härtefalleingaben betrifft alleinstehende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern, insbesondere aus Gambia, eingereist sind. Der Anteil von Personen aus dem Kosovo ist nochmals erkennbar zurückgegangen. Über die Hälfte der Eingaben (56 %), die 2019 an die Härtefallkommission gerichtet wurden, beziehen sich auf Personen, die während der „Flüchtlingskrise“ ins Bundesgebiet eingereist sind. Auch hierbei handelt es sich überwiegend um Einzelpersonen

Das Innenministerium ist bei 39 Ersuchen der Kommission um Aufenthaltsgewährungen in 32 Fällen dem Ersuchen nachgekommen. Das entspricht einer Quote von 82 Prozent. Für die Prüfung, ob einem Ersuchen entsprochen werden kann, sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich. Wichtig ist insbesondere, ob die Identität der Antragsteller geklärt ist, ob in der Vergangenheit über die Identität getäuscht wurde und ob der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung hinreichend nachgekommen wurde. Straftaten von einigem Gewicht wie auch die fehlende nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts können ebenfalls dazu führen, dass einem Ersuchen nicht entsprochen wird. Die Kriterien sollen kumulativ erfüllt sein; entscheidend ist dabei eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

14. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission

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Mehr zur Härtefallkommission

Klaus Pavel, Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum neuen Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet nunmehr die Härtefallkommission. 

Die Härtefallkommission des Landes bietet vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern seit 2005 die Möglichkeit, aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen, die belegt werden müssen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.

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