Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Besetzung der Ämter der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten vorläufig gestoppt, soweit Beförderungsämter in Rede standen. „Die Polizeistrukturreform ist davon nicht berührt und die Funktionsfähigkeit der Polizei Baden-Württemberg bleibt gewährleistet“, sagte Innenminister Reinhold Gall.