Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des baden-württembergischen Wappenrechts zur Anhörung freigegeben. „Ziel der Reform ist es in erster Linie, das seit 1954 unveränderte Wappenrecht zeitgemäß auszugestalten und zu vereinfachen“, erklärte Innenminister Reinhold Gall.