Die in der Bekanntmachung aufgeführten Parteien können mit der Zweitstimme gewählt werden und stehen in der genannten Reihenfolge sowie mit den Namen ihrer ersten fünf Bewerber der Landesliste auf den baden-württembergischen Stimmzetteln.
Zugelassene Landeslisten für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Landeswahlleiterin gibt die zugelassenen Landeslisten für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 bekannt.

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